Die Einrichtung eines Freizügigkeitskontos ist für viele Menschen eine Notlösung. Auf ein solches Konto bei einer Bank werden Gelder der beruflichen Vorsorge parkiert, wenn der Inhaber keinen Arbeitgeber mehr hat und darum auch keiner Pensionskasse mehr angeschlossen ist.
Das ist insbesondere der Fall bei Arbeitslosigkeit, aber auch bei dauerhafter freiwilliger Aufgabe von Erwerbsarbeit. Auch wer sich selbstständig macht, kann sein Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferieren.
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