Mit neuen Richtlinien will die Bankiervereinigung «frühzeitig gegen Übertreibungen auf dem Hypothekarmarkt gewappnet sein». Sie weichen aber kaum von den bisherigen von 2004 ab.
Ein wesentlicher neuer Punkt betrifft die Überprüfung der Bonität eines Kredites. Nebst einer periodischen Überprüfung muss die Bank die Werthaltigkeit einer Hypothek auch beurteilen, wenn sie Kenntnis von bonitätsrelevanten Ereignissen hat. Bisher musste sie erst eingreifen, wenn die Hypothek notleidend wurde. Als weitere Neuerung wurde der Umgang mit Ausnahmen in ein eigenes Kapitel gefasst. Die «Exception to Policy», die Vergabe von Hypotheken, die bankeigene Kreditrichtlinien wie Tragbarkeit oder Belehnungsgrenze nicht erfüllen, muss neu begründet werden.
Wer aber in der Bank solche Kredite vergeben darf, lassen die Richtlinien offen. Auch zur Qualität der Eigenmittel eines Schuldners, etwa beim Einsatz von Vorsorgegeldern, fehlen Bestimmungen. Und die Tragbarkeit muss bloss noch nachhaltig sein. Auf eine nähere Umschreibung wie bisher wird nun verzichtet. «Die Banken brauchen Gestaltungsspielraum, damit der Hypothekarmarkt intakt bleibt», heisst es bei der Bankiervereinigung auf Anfrage.