Mit 65 Millionär? In der Schweiz ist das keine Seltenheit. Allein im Kanton Zürich trifft diese komfortable Situation statistisch gesehen auf jeden achten Rentner zu. Vor allem gutverdienende Arbeitnehmer, die während vieler Beitragsjahre Pensionskassenkapital äufnen konnten und gleichzeitig noch etwas auf der hohen Kante haben, müssen sich vor der Pensionierung nicht fürchten. Und doch: Mit dem Entscheid, ob das Geld aus der Pensionskasse herausgelöst oder in der Vorsorgeeinrichtung belassen werden soll, tun sich viele angehende Rentner enorm schwer. Mit so viel Geld, geschickt angelegt, müsste sich doch ein gutes Auskommen sichern lassen - ohne die Nachteile und Fesseln der Pensionskasse, überlegen die Mutigeren.

Doch trotz Gelüsten nach finanzieller Unabhängigkeit hält es viele angehende Pensionierte im sturmfreien Hafen der Pensionskasse, wo sie eine Rente auf Lebenszeit auf Nummer Sicher haben. Das trifft selbst für Gutbetuchte zu, obwohl die Kapitaloption, also der Bezug des Freizügigkeitsguthabens bei der Pensionierung, für sie meist weit vorteilhafter wäre. Bei einer unsorgfältigen Planung der Kapitaloption lässt sich das Argument der existentiellen Gefährdung nicht völlig von der Hand weisen. Das Verlassen des Kollektivschutzes der zweiten Säule bedeutet schliesslich auch, dass die Folgen schlecht rentierender Anlagen oder gar von Fehlinvestitionen von jedem einzelnen selbst getragen werden müssen.

Allerdings kann kaum etwas falschlaufen, wenn der bis spätestens drei Jahre vor der Pensionierung zu treffende Entscheid (siehe «So sieht es mit den Finanzen aus») von einer klaren Situationsanalyse ausgeht. In den dargestellten Beispielen stehen alle angehenden Rentnerinnen und Rentner einige Jahre vor ihrer Pensionierung. Sie nehmen sich genügend Zeit, ihre Wünsche und Ziele zu hinterfragen und ihre finanzielle Situation zu analysieren.

Evelyne K.
Die 60jährige Evelyne K. hat es zwar nicht zur Pensionskassenmillionärin gebracht. Ihre halbe Million Vermögen verschafft ihr aber dennoch viel Unabhängigkeit. Ebensoviel beträgt ihr Freizügigkeitsguthaben bei der Pensionskasse (siehe «So sieht es mit den Finanzen aus»). Evelyne K. würde über genügend Mittel verfügen, um das finanzielle Steuer in die Hand zu nehmen. Wegen ihres ausgeprägten Bedürfnisses nach Sicherheit entschliesst sie sich aber, die Kapitaloption nur zur Hälfte auszuüben und belässt 250 000 Franken in der Pensionskasse.

Evelyne K. geht nach der Pensionierung von einem Jahresbudget von 63'000 Franken aus. Aus AHV und Pensionskasse erhält sie rund 42'000 Franken. Davon gehen Einkommenssteuern ab. Für den jetzt noch fehlenden Betrag muss sich Evelyne K. eine Lösung einfallen lassen. Sie hat sich für ein sogenanntes Annuitätenportefeuille entschieden (siehe Tabelle «Evelyne Ks Annuitätenplan»). Der auf dreissig Jahre ausgelegte Annuitätenplan (siehe Kasten «Das Annuitäten-Portefeuille - die Kinder danken») enthält einen Aktienanteil von 30 Prozent, gut 65 Prozent liegen in Obligationen, und eine kleine Position besteht aus liquiden Mitteln. Die Zusammensetzung des Wertschriftenvermögens ist an veränderte Umstände anpassbar. Mit dieser Vermögenszusammensetzung kann Evelyne K. einen erheblichen Teil ihres zusätzlichen Finanzbedarfs decken. Der Zinsertrag von 25'179 Franken deckt einen Grossteil der zusätzlich benötigten 31'851 Franken. Die noch nicht gedeckte Differenz von 6672 Franken muss Evelyne K. aus ihrem Vermögen decken.

Das hohe Restkapital im Annuitätenportefeuille in den Jahren nach der Pensionierung kommt Evelyne Ks Wunsch nach einem möglichst hohen Erbe für ihre Kinder entgegen. Liesse sie das Geld in der Pensionskasse, hätten ihre Kinder das Nachsehen. Bei ihrem auf dreissig Jahre angelegten Annuitätenplan sind hingegen nach 15 Jahren immer noch rund drei Viertel der ursprünglichen Einlage vorhanden. Als eiserne Reserve ist in den Annuitätenplan bei Ablauf nach dreissig Jahren ein Restvermögen von 185 000 Franken eingerechnet.

Doch neben dem Restkapital gibt es zusätzliche Sicherheiten. Der Vermögensertrag enthält keinerlei potentielle Kursgewinne, obwohl der Annuitätenplan auch 30 Prozent Aktien enthält. Er basiert ausschliesslich auf Zins- und Dividendeneinnahmen. Zudem sind die 2,75 Prozent Rendite, nach Abzug der Spesen, äusserst konservativ gerechnet. Hier liegen Reserven drin, die ohne weiteres auch eine allfällige Teuerung finanzieren könnten. Eine Rendite von 4,75 Prozent zum Beispiel würde den Anuitätenplan bei gleich hoher Auszahlung von 30 auf sage und schreibe 71 Jahre verlängern. Anderseits liesse sich der Vermögensertrag bei unveränderter Dauer um 28 Prozent steigern.

Natürlich steht diese eiserne Reserve auch während der Annuitätendauer zur Verfügung und kann für Sonderauslagen, beispielsweise für eine grössere Reise, verwendet werden. Ein Ferienhaus oder andere Grossinvestitionen liegen hingegen für Evelyne K. ausser Reichweite. Evelyne K. könnte die in der Pensionskasse verbliebene Viertelmillion auch in eine private Leibrente investieren. Gegen diese Lösung sprechen aber zwei Gründe: Erstens würde die Steuer bei einer Kapitalentnahme von einer halben Million wegen der Progression mit 68'112 Franken ausserordentlich hoch ausfallen; 250'000 Franken Entnahme kosten «nur» 21'846 Franken (Tarif für Alleinstehende). Zum andern schneidet die private Leibrente derzeit gegenüber der Pensionskassenrente sehr unvorteilhaft ab.

So bringt eine Einmalprämie von 250'000 Franken zum Beispiel bei der «Zürich» eine Jahresrente von 15'637 Franken (Stand 1. Juli 1999). Von diesem Betrag sind aber nur rund 13'000 Franken garantiert; es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der nicht garantierte Überschuss bei einer anhaltenden Zinsbaisse sinken wird. Überdies würde die Rente wegen der hohen Besteuerung der Kapitalentnahme um rund ein Viertel tiefer ausfallen. Bei der Pensionskasse hingegen hat Evelyne K. jährlich 17'500 Franken auf sicher. Die bei der Leibrente mögliche Rückgewähr - bei vorzeitigem Tod wird ein Restkapital an die Erben ausbezahlt - macht diese hohe Differenz nicht wett.

In den Entscheid für oder gegen den Verbleib in der Pensionskasse müssen neben dem Wunsch nach möglichst hoher Hinterlassenschaft weitere Überlegungen einbezogen werden (siehe «Kapitaloption - das sind die Spielregeln»). Bevor mit der Planung begonnen wird, ist aber stets ein Budget zu erstellen. Wenn AHV und Rente zusammen die regelmässig anfallenden finanziellen Verpflichtungen gerade decken und darüber hinaus wenig Erspartes zur Verfügung steht, erübrigt sich nämlich die Frage nach der Kapitaloption.

Heinz E.
Ein solcher Fall ist der 59jährige Heinz E. Er gehört zu den zahlreichen Arbeitnehmern, die erst beim Inkrafttreten des BVG 1985 einer Pensionskasse beitreten konnten, viel Geld in die Ausbildung der Kinder investierten und heute wenig auf der hohen Kante haben. Heinz E. wird es bis zu seiner Pensionierung in sechs Jahren auf ein Freizügigkeitsguthaben von 215'000 Franken bringen. Diesen Betrag erreicht er aber nur, weil er zwischen 1985 und 2005 stets den vom BVG vorgesehenen, maximal versicherbaren Lohn erreicht. Für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen ist das Freizügigkeitsguthaben entsprechend niedriger.

Zusammen mit einem Ertrag aus 180'000 Franken Vermögen erreicht Heinz E. ein Monatseinkommen aus AHV und Pensionskassenrente nach Steuern von 4210 Fran-ken (Jahreseinkommen: 50'517 Franken). So lassen sich die budgetierten Ausgaben nach der Pensionierung knapp decken. Für Heinz E. ist die Kapitaloption aus verschiedenen Gründen nicht empfehlenswert: Erstens wären 381'000 Franken - so viel beträgt das Freizügigkeitsguthaben nach Steuer plus Vermögen - für eine vernünftige Diversifikation zu klein. Auch würden unverhältnismässig hohe Fixkosten von jährlich zwischen 1000 und 2500 Franken für die Anlageberatung anfallen. Noch wichtiger ist aber, dass ihm zusammen mit der AHV nur eine Pensionskassenrente die budgetierten Jahresausgaben von rund 50'000 Franken sichern kann. Die mit einem angenommenen Umwandlungssatz von sieben Prozent (siehe «Kapitaloption - das sind die Spielregeln») gerechnete jährliche Pensionskassenrente von 15'050 Franken lässt sich nämlich nicht annähernd erreichen, wenn das Freizügigkeitsguthaben selbst anlegt wird, es sei denn um den Preis übermässig hohen Vermögensverzehrs.

Jeder Fall ist anders gelagert; scheinbar Vergleichbares wird meist durch subjektive Momente verändert. So kann das Bedürfnis nach absoluter Sicherheit jedes rationale Argument entkräften. Häufig spielen fürsorgliche Überlegungen eine Rolle. Ein Versicherter mit einer viel jüngeren Ehefrau zum Beispiel sollte eigentlich zumindest einen Teil seines Freizügigkeitskapitals in der Pensionskasse belassen. Statistisch betrachtet, kann die Witwe ihren Mann nämlich um Jahrzehnte überleben. Für die Pensionskasse bedeutet das ein schlechtes Risiko, für den Versicherten hingegen eine vorteilhafte Kapitalanlage.

Werner S.
Das trifft auf den 62jährigen Werner S. zu, der mit einer sechs Jahre jüngeren Frau verheiratet ist. Er müsste sich eigentlich typischerweise für die Pensionskassenrente entscheiden. Gleichwohl erwägt der besorgte Gatte die Kapitaloption. Schliesslich hat sich in der Pensionskasse über die Jahre so einiges angesammelt. Gleichzeitig besitzt er ein Wertschriftendepot im Gegenwert von einer halben Million Franken. Der Kapitalbezug, sorgfältig angelegt, müsste ihm und seiner Frau eigentlich nach der Pensionierung ein sicheres Auskommen gewährleisten, denkt er. Vor allem bliebe seiner Frau bei seinem allfälligen frühen Ableben die Möglichkeit, sich wieder zu verheiraten. Beim Bezug der Rente jedoch würde die ihr zufallende Witwenrente bei einer neuerlichen Heirat nämlich von der Pensionskasse sistiert.

Doch Werner S. muss seinen Plan, mit der Kapitaloption finanzielle Unabhängigkeit für seine Frau zu erreichen, schweren Herzens aufgeben. Bei einem Jahresbudget von 70 000 Franken wäre auch mit einem geschickt angelegten Annuitätenplan nach dreissig Jahren kein Geld mehr übrig. Seine Gattin wäre dannzumal erst 89 Jahre alt. Doch statistisch gesehen, könnte sie natürlich noch älter werden. Den Gedanken, Kapitalgewinne oder eine höhere Rendite in seine Berechnungen einzubauen, verwirft er zu Recht. Für Werner S. muss eine Altersvorsorge solide gebaut sein. Er will nicht nach dem Prinzip Hoffnung planen.

Köbi L.
Weniger Bedenkzeit benötigen in der Regel jene, die von den Zinsen leben können. Köbi L. mit seinem reichlich dotierten Wertschriftenvermögen von zwei Millionen, Freizügigkeitskapital nach Steuern eingeschlossen, ist in dieser glücklichen Lage. Mit der Kapitaloption will sich der an Unabhängigkeit gewöhnte Junggeselle alle Optionen des Lebens offenhalten. Köbi L. könnte sich gut vorstellen, später ins Ausland zu ziehen. Auch eine Heirat schliesst er nicht partout aus. Köbi L. muss jedoch bald einsehen, dass selbst zwei Millionen nicht unbegrenzte Möglichkeiten eröffnen. Auch ein Annuitätenportefeuille schafft keine Wunder. Bei der geplanten vorzeitigen Pensionierung mit 62 und einem Jahresbudget von 100 000 Franken wäre nämlich sein Kapital nach dreissig Jahren restlos aufgebraucht (siehe Tabelle «So sieht es mit den Finanzen aus»). Obwohl sich Köbi L. nicht vorstellen kann, dass sein exzessiver Lebenswandel ihm noch weitere 30 Jahre bescheren wird, fühlt er sich beim Gedanken, im Alter plötzlich abhängig zu werden, gänzlich unwohl.

Folglich muss er kürzertreten. Schweren Herzens nimmt er sein Jahresbudget um ein Fünftel zurück. Bei einem jährlichen Bezug von 80'000 Franken würden mit 92 Jahren noch 810'000 Franken übrigbleiben (Variante 2 in der Tabelle). Doch im Annuitätenportefeuille von Köbi L. stecken hohe Reserven. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit werden Kapitalgewinne anfallen; die Performance wird höher sein. Der Erhalt des heutigen Vermögens von eineinhalb Millionen ist also nicht ausgeschlossen.

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