Der Branchenverband der Pensionskassen ASIP wehrt sich vehement gegen neue Regulierungen vom Bundesamt für Sozialversicherungen. Aus gutem Grund. Die neuen Verordnungen füllen 22 Seiten und führen zu erheblichem Mehraufwand. Zudem müssen diverse Aufgaben künftig an externe Berater vergeben werden. Dies trifft vor allem kleine Pensionskassen mit 100 bis 300 Versicherten und 10 bis 50 Millionen Franken Vorsorgekapital. Sie stellen den Grossteil der Schweizer Pensionskassen (siehe Grafik) und wurden bisher erfolgreich und verantwortungsvoll von den Finanz- oder Personalchefs geführt. Die neuen Verordnungen zwingen nun allerdings die berufliche Vorsorge, vom bewährten Miliz- ins Profisystem überzugehen. Darüber hinaus komplizieren und verteuern sie die Administration. Bei einer Pensionskasse mit 300 Versicherten steigen die Verwaltungskosten von 300 Franken jährlich um 139 Franken pro Versicherten. Dies entspricht über drei Prozent der Altersrente jedes Versicherten oder 50 Prozent der umstrittenen Absenkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent. Fragwürdig bleibt ebenfalls, ob die Sicherheit des Pensionskassensystems mit den neuen Vorschriften erhöht wird. Denn die Analyse der Vergangenheit zeigt, dass gerade das Milizsystem der beruflichen Vorsorge sicherer war und weit besser funktioniert hat als die Profisysteme der grossen Finanzintermediäre. Dazu kommt noch, dass für viele der geplanten neuen Vorschriften die Gesetzesgrundlage fehlt, wie zum Beispiel für das Interne Kontrollsystem (IKS). Und teilweise gehen die im Namen der Transparenz gestellten Forderungen entschieden zu weit. So haben beispielsweise die Stiftungsräte künftig ihre persönlichen Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Partner-Inhalte