Die Unternehmenssteuerreform II tritt am 1.  Januar 2009 in Kraft, und die meisten Kantone setzen ähnliche Vorlagen um. Das Ziel sind klare Steuererleichterungen für die Kleinen. Bisher müssen AG und GmbH ihre Gewinne vollständig versteuern. Zudem bezahlen die Gesellschafter Steuern für ihre Dividenden. Deshalb beziehen die meisten KMU-Inhaber lieber einen höheren Lohn, als grosse Unternehmensgewinne auszuweisen. Dadurch sind regelmässige Diskussionen mit den Steuerbehörden programmiert. Attraktive Löhne wecken allzu leicht den Verdacht einer verdeckten Gewinnausschüttung. Dank der Steuerreform gelten tiefere Steuersätze für die Unternehmensgewinne und für die ausbezahlten Dividenden der Hauptteilhaber. Dies sind Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als zehn Prozent am Grundkapital. KMU-Inhaber, die zudem ihre Steuern optimieren möchten, entscheiden sich künftig besser für einen Gewinnbezug als für einen hohen Lohn. Damit verlagern vermutlich auch die Steuerbehörden ihre Aufmerksamkeit: Sie werden prüfen, ob sich die KMU-Inhaber angemessen hohe Löhne ausbezahlen. Wer so Steuern optimiert, sollte auch die Auswirkungen auf die Vorsorge berücksichtigen. Ein Inhaber eines KMU, der seinen Lohn zugunsten des Gewinns reduziert, vermindert die Vorsorgeleistungen für sich und seine Hinterbliebenen. Denn für die Pensionierung sowie im Todes- oder Invaliditätsfall bestimmt der versicherte Lohn die Leistungen. Damit wird ein kurzfristig positiver Effekt längerfristig zu einem Bumerang. Im Gegensatz zum privaten Vermögen sind die Pensionskassen-Guthaben genauso unantastbar wie private Lebensversicherungspolicen: Sie bleiben immer im persönlichen Besitz des Inhabers. Zudem bringen die Vorsorgegelder einen garantierten Ertrag. Denn die Pensionskasse verzinst das Kapital zum gesetzlichen Mindestsatz. Selbst bei einem Konkurs geniessen die Pensionskassengelder einen besonderen Schutz. Und auch steuerlich rechnet sich der «Pensionskassen-Lohn»: je höher der versicherte Lohn (maximal 795  600 Franken), umso grösser das Einkaufspotenzial. Dies bringt erhebliche Steuerersparnisse. Die Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen vollständig abgezogen werden. Für Kapitalauszahlungen gilt ein vergünstigter Steuersatz. Und weil das Pensionskassenkapital keine Vermögenssteuer kostet, entsteht über die Jahre gar noch ein weiterer Steuervorteil. Martin Wechsler, BILANZ-Vorsorgeexperte, www.alters-vorsorge.ch LINKS ZUR KMU-STEUERREFORM • Die Unternehmenssteuerreform II wurde am 24.  Februar 2008 mit einer hauchdünnen Differenz von 20  000 Stimmen angenommen. Der Bundesrat setzt die Reform auf den 1.  Januar 2009 in Kraft. Die Kantone müssen die Anpassungen innert zweier Jahre vornehmen. Der Wirtschafts-Dachverband Economiesuisse führt ein eigenes Dossier zur KMU-Steuerreform. Weitere Infos unter «Dossiers» auf www.economiesuisse.ch. • Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmenden. Sie bilden das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. In der Schweiz gibt es zurzeit mehr als 300  000 KMU. Der Bund führt ein spezielles Portal für KMU-Themen: www.kmu.admin.ch. Neben der Behandlung von Steuerfragen bietet der Bund dort unter anderem einen virtuellen Schalter für Firmengründungen. Zum BILANZ-Dossier "Altersvorsorge"
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