Sie galten in den düstersten Wochen der Corona-Pandemie als die vergessenen Kinder der Unternehmenswelt: die Startups. Alle KMU erhielten innerhalb von Tagen ihre Notkredite, nur die Startups qualifizierten sich nicht dafür. Ihnen mangelte der nötige Umsatz, den die Richtlinie für die Staatshilfe verlangte.
Seit vier Wochen ist alles anders. Dank einem zweiten Krisenpaket dürfen auch die Jungunternehmer bei den Banken Notkredite beantragen. Die Basis dafür bildet der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ausgearbeitete sogenannte Bürgschaftsvertrag. Dieser Basisvertrag, welcher der «Handelszeitung» vorliegt, zeigt: Die Banken tragen dabei absolut kein Risiko. Im Gegenteil: Sie können Gebühren und Zinsen in beträchtlichem Umfang von Staat und Kanton einfordern, selbst wenn das Startup bankrott geht. Einigen Startups und Wagniskapitalgebern geht das deutlich zu weit.