Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer, die möglicherweise eingeführt wird, überlege ich mir, ein Wertschriftendepot mit Nutzniessung an meine Kinder zu verschenken. Ist das möglich, und ist dafür eine notarielle Beglaubigung notwendig? P.R. aus U.

Für eine Schenkung mit Nutzniessung ist keine notarielle Beglaubigung notwendig, wenn es sich um ein Wertschriftendepot handelt.Es genügt ein kurzer einfacher Schenkungsvertrag. Die Lösung bei der Bank müsste praktisch so aussehen, dass das Depot bei der Bank auf den Beschenkten übertragen wird, zugleich aber den Nutzniessern die Vollmacht darauf erteilt wird.Wichtig ist, dass mit der Steuererklärung 2011 vom Schenker und von den Beschenkten der Vermerk in der Steuererklärung gemacht wird. Wenn aber eine Nutzniessung begründet wird, bleibt steuerlich alles beim Alten, das heisst, der Nutzniessungsberechtigte muss weiterhin Einkommen und Vermögen aus dem Depot selber versteuern. Grundsätzlich müsste diese Konstruktion auch unter dem neuen Recht anerkannt werden, da die Begründung einer Nutzniessung nichts Absonderliches ist, das von vornherein als Steuerumgehung angesehen wird. In der Vergangenheit gab es meines Wissens mit Nutzniessungen nie Probleme. Eine Garantie kann ich Ihnen aber nicht geben. Vielleicht entscheidet in einigen Jahren das Bundesgericht unter dem neuen Recht, dass es sich trotzdem um eine Steuerumgehung handelt. Um dieses Risiko zu vermeiden, müsste eine reine Schenkung ohne Nutzniessung gemacht werden. Werner A. Räber

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