Als erste Bundesratspartei spricht sich die CVP für die Einschränkung des Initiativrechts aus. «Für mich muss das Parlament seine verfassungsrechtliche Kontrollfunktion wahrnehmen und die Grundlage schaffen, damit eine Initiative für ungültig erklärt werden kann, wenn sie mit Menschenrechten, zwingendem Völkerrecht, anderen Verfassungsartikeln oder mit internationalen Vereinbarungen der Schweiz nicht kompatibel ist», sagt CVP-Fraktionschef Filippo Lombardi im Interview mit der BILANZ. Sollte ein Volksbegehren dazu führen, dass ein internationales Abkommen gekündigt werden, müssten «die Initianten die Kündigung explizit festhalten.»
Dasselbe gelte für die Kohärenz der Verfassung: «Wer eine Initiative lanciert, die gegen bestehende Artikel verstösst, sollte diese fairerweise streichen oder ändern», sagt Lombardi. Zudem soll die Rückwirkung einer Initiative, wie aktuell bei der Erbschaftssteuerinitiative, grundsätzlich verboten werden. Kein Kriterium ist für Lombardi die Anzahl Unterschriften. Diese «ist kein Indikator für die Qualität einer Initiative.»
Mehr zum Thema lesen Sie in der neuen «BILANZ», ab Freitag am Kiosk oder mit Abo jeweils bequem im Briefkasten.