Seit Anfang 2023 ist ein neues Erbrecht in Kraft. Weshalb kam es überhaupt zu einer Revision?
Anstoss gab 2010 die Motion Gutzwiller «Für ein zeitgemässes Erbrecht». Unser Erbrecht, das 1912 in Kraft trat, war gegenüber Anpassungen auffallend resistent. In vielen Gebieten des Rechts gab es Bewegungen und Zwänge zu Revisionen. Bedingt durch grundlegend veränderte gesellschaftliche, ökonomische und soziotechnologische Realitäten mussten sich Rechtsprechung und Rechtsetzung permanent weiterentwickeln. Nur das Erbrecht blieb lange etwas leblos und wurde nach kontroversen Debatten in einer ersten Etappe novelliert.
Ist es der grosse Wurf?
Es wurden beachtliche Anpassungen und gewisse Klarstellungen gemacht, aber es bleibt eher bei punktuellen Änderungen. Einige der grossen Fragen sind nach wie vor offen. So fehlt weiterhin ein eigentliches Konkubinatserbrecht. Es gibt faktisch immer mehr Lebensgemeinschaften, in denen Paare mit Kindern unverheiratet zusammenleben. Eine Revision des Unternehmenserbrechts ist im Werden.