Es ist bald wieder so weit. Per 31. März läuft in vielen Kantonen die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ab. Die angenehme Seite einer Steuererklärung sind die Steuerabzüge, die genutzt werden können. «Im Vergleich zu den vergangenen Jahren gibt es dieses Jahr nicht sehr viele Änderungen», sagt Mirco Signorell, CEO und Inhaber der Vermögens Planungs Zentrum AG. «Gewisse Abzüge wurden leicht erhöht, wie bei den Aus- und Weiterbildungskosten, der Fremdbetreuungsabzug für Kinder sowie der Doppelverdienerabzug.» Die «Handelszeitung» zeigt zusammen mit Signorell, worauf Sie achten sollten, um Steuern zu sparen.
1. Auswärtige Verpflegung
Isst man auswärts, können die Kosten für die Verpflegung abgezogen werden. Voraussetzung ist: Die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort muss gross genug sein, oder die Essenspause zu kurz, um heimzufahren. Die Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort muss mehr als drei Kilometer betragen. Die Wahl des Fortbewegungsmittels spielt dabei keine Rolle. Die Pauschale, die abgezogen werden kann, liegt bei 15 Franken pro Tag, höchstens 3200 Franken pro Jahr. Arbeitet man im Teilzeitpensum, darf nur die verringerte Anzahl an Arbeitstagen eingegeben werden.