Wer die Stelle wechselt, entscheidet sich nicht nur für einen neuen Arbeitgeber, sondern in der Regel auch für eine neue Pensionskasse. Sie gibt für die persönliche Vorsorge relevante Parameter vor: zum Beispiel die Verzinsung und damit das Wachstum des Altersguthabens oder den Umwandlungssatz und somit den Betrag der ausgezahlten Rente.

Allerdings: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durchaus Einfluss auf die Vorsorge in der zweiten Säule nehmen – indem sie Wahlpläne nutzen. Diese ermöglichen höhere Sparbeiträge sowie weitere, mitunter steuerliche Vorteile. Laut Gesetz können Vorsorgeeinrichtungen bis zu drei Vorsorgepläne anbieten.

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