Eine Studie der Uni Zürich erhob kürzlich, aus welchen Gründen Menschen nachhaltig anlegen. Das Ergebnis: 32 Prozent der Anlegerinnen und Anleger möchten eine Wirkung erzielen, die Umwelt verbessern, den CO2-Ausstoss oder den Erdölverbrauch reduzieren. 28 Prozent investieren aufgrund der eigenen Wertvorstellungen beispielsweise nicht in Tabak, ins Glücksspiel oder in Rüstungsfirmen. Es ist somit klar, dass Anlegerinnen und Anleger mit ihren Investments etwas bezwecken möchten. Das können sie jedoch meist nicht. Denn das, was Prospekte und Werbung suggerieren, wird in den allermeisten Fällen nicht eingehalten. 

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Zu diesem Ergebnis kam eine Studie der ZHAW Winterthur. In einer Analyse von 150 3a-Fondsprodukten fanden die Forscherinnen und Forscher heraus, dass 80 Prozent der Produkte, die als nachhaltig angepriesen werden, dies gar nicht sind. Greenwashing nennt man das. Ein Problem, das es nicht nur hierzulande gibt. Die Eindämmung indessen erweist sich als schwierig. Es war somit allerhöchste Zeit, dass der Gesetzgeber 2022 einsprang und erste, wenn auch vorsichtige Wegmarkungen setzte. Der Bundesrat definierte, was unter den Begriff Nachhaltigkeit bei Anlageprodukten fällt: dass sie eine Wirkung haben müssen.

Die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) allein reicht nicht, um ein Produkt als nachhaltig deklarieren zu können. 

Getan hat sich seither nicht viel. Zwar haben die Banken mit einer Selbstregulierung reagiert. Diese taugt jedoch nicht viel, wie man an den Ergebnissen der ZHAW-Studie sieht. Der Wildwuchs an Grüntönen ist riesig. Es wird für grün verkauft, was grau ist. Das Dickicht ist unüberschaubar, selbst für Profis. Längst wäre ein einheitlicher Standard in der Berichterstattung nötig. Es geht nicht ohne Regulierungsdruck. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) will bis Ende August 2024 eine staatliche Verordnung erarbeiten, um den Standpunkt des Bundesrates zur Vermeidung von Greenwashing umzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser kein zahnloser Papiertiger wird.