Bin ja gespannt, wie Sie uns in die Pfanne hauen», mutmasste Urs Wegmüller, Direktor der Durchführungsstelle Pensionskasse Schreinergewerbe, als er die Zahlen, welche die Leistungen seiner Vorsorgeeinrichtung darstellen, an die BILANZ weiterleitete. Dabei müsste er sich eigentlich gar keine Sorgen machen. Seine Pensionskasse schneidet nur auf den ersten Blick, auf Grund der eigenwilligen Transparenz dieser Vorsorgeeinrichtung, schlecht ab. So weist die Pensionskasse der «Hölzigen» ihre Leistungen «infolge zahlreicher Unsicherheits- und Abweichungsfaktoren» konsequent ohne Verzinsung aus. Alle anderen Kassen der BILANZ-Stichprobe hingegen rechnen ihre Leistungen mit bis zu vier Prozent hoch.
Ganz anders tönt es bei Thomas Hohl, Chef der Migros-Pensionskasse. Er nutzt die BILANZ-Umfrage zum Werbespot in eigener Sache: «Arbeitgeber mit hoher Wertschöpfung haben gut ausgebaute Kassen, was zum Vorteil der Versicherten ist.» Das sieht auch BILANZ-Vorsorgeexperte Martin Wechsler so: «Ein Unternehmen mit grosszügigen Pensionskassen-Regelungen bietet dreimal so hohe Leistungen wie die gesetzlich vorgeschriebene Minimalvariante.» Wie attraktiv ein Arbeitgeber ist, hängt also stark von seiner Pensionskasse ab.
Als Modellversicherte für den PK-Vergleich dienten zwei Kaderleute: ein 52-jähriger Familienvater mit zwei minderjährigen Kindern und eine 34-jährige Frau im Konkubinat. Im ersten Fall beträgt der Lohn 220 000 und das Sparguthaben 500 000 Franken, im zweiten Fall der Lohn 110 000 und das Sparguthaben 100 000 Franken. Um die Parameter vergleichbar zu machen, galt als Messlatte ein konstanter Lohn. Angefragt wurden vor allem grosse autonome und halbautonome Kassen sowie Sammelstiftungen. Die Vorsorgeeinrichtungen der Garagisten sowie jene der Journalisten scheuten den Vergleich.
Die Auswertung zeigt enorme Unterschiede:
– Während alle Novartis-Mitarbeiter, unabhängig vom Alter, 4,6 Prozent ihres versicherten Lohnes für ihre zweite Säule bezahlen, bei durchaus konkurrenzfähigen Leistungen, berappt die 34-Jährige bei der Credit Suisse 6 Prozent, der 52-Jährige sogar 10,5 Prozent. Der Unterschied liegt darin: Grosszügige Arbeitgeber finanzieren bis zu zwei Drittel der beruflichen Vorsorge, zum Vorteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Denn wer geringere Beiträge bezahlt, hat einen höheren Nettolohn zur Verfügung, und das oft bei vergleichbaren Leistungen.
– Die höchste Altersrente mit 65 Jahren bei einem AHV-Lohn von 220 000 gibt es bei der Zürich-Versicherung mit 9676 Franken pro Monat. Wobei es sich hier um eine aufgeschobene Rente handelt, denn die ZFS schickt ihre Mitarbeiter mit 62 aufs Altenteil. 6585 Franken erhält der Post-Kadermann – knapp ein Drittel weniger, was 37 000 Franken pro Jahr ausmacht. Deutliche Unterschiede auch bei der Kaderfrau, die mit 64 pensioniert wird: 5433 Franken pro Monat bezahlt die PK der Migros, 4210 sind es bei der Post.
– Einige Arbeitgeber zeigen sich grosszügig. 9677 Franken monatlich erhält der 62-jährige Migros-Rentner, zählt man die vom Arbeitgeber voll finanzierte Zusatzrente dazu. 4988 Franken plus eine einmalige Kapitalzahlung von 239 714 bezahlt die Valora-PK.
– Bedeckt halten sich die meisten Pensionskassen beim Thema Teuerungsausgleich. Man beruft sich auf anstehende Entscheide des Stiftungsrats und die Standardantwort «je nach finanziellen Möglichkeiten». Im Regelfall gewährt die Pensionskasse der Stadt Zürich den vollen Ausgleich. Zugegeben, zurzeit ist die Teuerung niedrig. «Berücksichtigt man allerdings die durchschnittliche Nachkriegsteuerung», so PK-Experte Wechsler, «liegt der Gegenwert eines vollen Teuerungsausgleichs bei immerhin einem Drittel des gesamten Kapitalwerts der Rente.»
– Wird der Kadermann durch Krankheit invalid, ist er bei der ABB mit 10 150 Franken pro Monat am besten abgesichert. Über 4000 Franken weniger sind es bei der Migros. Die invalide Kaderfrau erhält aus der Credit-Suisse-Pensionskasse 4912 Franken monatlich, während es bei Roche noch 3853 Franken sind.
– Am besten für eine Witwe sorgen die Swisscom mit 6416.65 Franken pro Monat plus 220 000 Franken Todesfallkapital sowie die Migros mit 5289 Franken und gar 440 000 Franken Todesfallkapital. Vergleichsweise bescheiden nehmen sich da die 4580 Franken des Versicherers Swiss Life aus.
– Der Konkubinatspartner erhält von der Migros-PK nach dem Tod der Kaderfrau 3467 Franken im Monat. Von der Swisscom-PK gibt es 3208 Franken plus 110 000 Franken Todesfallkapital. Der CS-Kaderfrau ist die Heirat zu empfehlen, denn ohne Trauschein muss sich der Partner mit 84 200 Franken Todesfallkapital begnügen.
– Die Bandbreite bei der Waisenrente pro Kind und Monat schwankt zwischen 2022 Franken (ABB) und 1114 Franken (Swiss Life).
Noch krasser wären die Unterschiede, würde man bei Pensionskassen im Leistungsprimat für den 52-jährigen Kadermann die volle Deckung einkaufen. Das angenommene Sparguthaben von 500 000 Franken reicht dazu nicht aus. Konkret: Als Direktionsmitglied der Credit Suisse müsste er 572 964 Franken nachzahlen, um ab 62 eine volle Rente von insgesamt 11 328 Franken pro Monat zu erhalten. Leistungsprimatkassen garantieren bekanntlich als Rente einen bestimmten Prozentsatz des versicherten Lohnes. Steigt er bei der Zürich-Versicherung in die Vollvariante ein, ist eine Einkaufssumme von 855 581 Franken zu leisten. Dafür gibt es dann ab 62 monatlich 10 357 Franken. Will er mit 65 eine volle Novartis-Rente von 9794 Franken pro Monat, kostet der zusätzliche Einkauf 22 761 Franken.
Was hält man beim zuständigen Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) davon, dass im Rahmen der gesetzlich verordneten zweiten Säule derart grosse Unterschiede möglich sind? Jürg Brechbühl, Vizedirektor beim BSV, verweist auf das anstehende dritte Paket der BVG-Revision: «Im Vernehmlassungsentwurf wird vorgeschlagen, dass die reglementarischen Leistungen 70 Prozent des letzten versicherbaren AHV-pflichtigen Lohns nicht überschreiten und die gesamten Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr als 30 Prozent dieses Lohnes betragen sollen.» Ansonsten gelte, so Brechbühl, das Prinzip Eigenverantwortung: Jedes Versichertenkollektiv bestimme seine Leistungsparameter selber.
Auch Werner Nussbaum, Rechtsexperte der beruflichen Vorsorge und Leiter der «Innovation zweite Säule», wünscht sich selbstbewusstere Versicherte anstatt mehr staatliche Regulierung: «Die meisten Leute sind zu stark auf den Lohn fixiert und lassen die Pensionskassenleistungen ausser Acht.» Es gehe darum, mit dem Arbeitgeber ein Gesamtpaket auszuhandeln – inklusive beruflicher Vorsorge. Das geschehe in der Praxis noch viel zu wenig. «Was bietet mir meine Pensionskasse? Werden geringere Pensionsleistungen durch einen höheren Lohn oder andere Benefits kompensiert? Diese Fragen werden kaum gestellt», wundert sich Nussbaum. Solange das so ist, wird der eine Versicherte später im Süden golfen, der andere hingegen nur wandern gehen.