Das Vorsorgegeld ist meist der mit Abstand grösste Vermögensbestandteil eines Haushalts. Doch was mit diesem Geld geschieht und wie es angelegt wird, scheint weitgehend der Kontrolle entzogen. Denn es befindet sich hauptsächlich in kollektiv verwalteten Töpfen wie der AHV oder der betrieblichen Pensionskasse.
Auf den zweiten Blick zeigt sich aber, dass die Einflussmöglichkeiten bei diesen Mitteln vielfältiger sind, als es den meisten bewusst ist. Im überobligatorischen Bereich der zweiten und in der dritten Säule ist seit der ersten BVG-Revision per 1. Januar 2006 eine breite Palette an Anlagemöglichkeiten erlaubt. Dies ab einer Lohnsumme von gegenwärtig 126 360 Franken (Sicherheitsfondslohn).
Noch kaum bekannt ist, dass im überobligatorischen Bereich sogar eine Anlage in die eigene Hypothek möglich ist. Bisher bieten drei Vorsorgeunternehmen ein solches Produkt an: die Zürcher Pens Expert-Gruppe über die Sammelstiftungen Pens3a und Pens Flex sowie zwei kleinere Stiftungen in der Innerschweiz und in der Westschweiz. "Für die Finanzierung eines selbst bewohnten Eigenheims können mit diesen Angeboten bis zu 50 Prozent des Vorsorgeguthabens als Hypothekardarlehen direkt in das Eigenheim investiert werden", erklärt Mark Huber von Pens Expert. Der mit der Vorsorgestiftung Pens3a vereinbarte marktkonforme Hypothekarzins (aktuell 2,75 Prozent) wird dem persönlichen Vorsorgekonto des Vorsorgenehmers als Zinsertrag gutgeschrieben. Nebeneffekt: Die einbezahlten Schuldzinsen bleiben als Ertrag beim Vorsorgenehmer, und zwar steuerfrei. Denn die Schuldzinsen können nach wie vor privat vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wegen der Hypothek wird zu dem das steuerbare Vermögen kleiner. Angeboten werden nur variable Hypotheken, die jährlich verlängert oder abgelöst werden können. Belehnt wird ein Eigenheim zudem nur bis zu zwei Dritteln des Verkehrswertes.
Das 3a-Mindestguthaben des Vorsorgenehmers muss mindestens 150000 Franken betragen, die Hypothek mindestens 75000 Franken. Interessant ist die Eigenhypothek deshalb vor allem für Besserverdienende, die jedes Jahr den höchstmöglichen Beitrag in die gebundene Vorsorge 3a (für das Jahr 2013 sind es 6739 Franken) einzahlen können.