Die Renten der Pensionskasse sollen garantieren, dass man im Alter finanziell nicht darben muss: Man bezahlt ein Arbeitsleben lang in die zweite Säule ein und spart sich so ein Pensionskapital an, aufgrund dessen eine lebenslange Rente berechnet wird. Doch immer mehr Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen haben im Pensionsalter trotz regelmässigen PK-Einzahlungen nicht mehr Geld zur Verfügung als Personen, die nie erwerbstätig waren und folglich auch keine berufliche Vorsorge haben.

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Denn dank den Ergänzungsleistungen (EL), die mit Steuergeld finanziert werden, ist in vielen Wohnorten der Schweiz ein Einkommen garantiert, das oftmals die maximal möglichen Einkünfte aus AHV und Pensionskasse übersteigt. Das ist das Resultat einer Studie des Internet-Vergleichsdienstes Comparis, die kürzlich publiziert worden ist. Comparis kommt dabei zum Schluss, dass sich Nachzahlungen in die zweite Säule wegen der Höhe der Ergänzungsleistungen oft nicht lohnen.

Einkommen innerhalb des BVG-Obligatoriums

Konkret hat Comparis die Situation eines 40-jährigen ledigen Mannes untersucht, der Mieter ist und 30’000 Franken Vermögen hat. Es wurde berechnet, wie viel der Mann jährlich mindestens verdienen muss, um im AHV-Alter als Rentner nach Steuern mehr Geld zur Verfügung zu haben, als in seiner Wohngemeinde durch Ergänzungsleistungen garantiert ist.

Berücksichtigt wurden nur Einkommen innerhalb des Obligatoriums des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) – also solche, die höchstens 85’320 Franken betragen. Zum Vergleich: Das Durchschnitt-Bruttoeinkommen in der Schweiz beträgt 78’000 Franken.

Lebt der Mann in Basel, so muss er 85’000 Franken verdienen, damit seine maximal möglichen Einkünfte im Rentenalter aus AVH und Pensionskasse das Mindesteinkommen übersteigen, das durch Ergänzungsleistungen gesichert ist. Diese Einkünfte betragen, nach Steuern, 43’264 Franken.

Unterhalb der Einkommensschwelle von 85’000 Franken lohnt sich folglich auch das Stopfen allfälliger PK-Lücken nicht, da das staatlich gesicherte Mindesteinkommen auf jeden Fall höher ist als AHV- und Pensionskassenrente zusammen. In Bern, Neuenburg und Lausanne ist es sogar im ganzen obligatorischen BVG-Bereich nicht möglich, mit AHV- und PK-Renten mehr Einkommen zu erzielen, als durch Ergänzungsleistungen garantiert ist.

Einkünfte im Alter steigern

Anders ist die Situation, wenn der Mann in Trun im Kanton Graubünden wohnt. Hier liegt der Schwellenwert, bei dem das voraussichtliche Einkommen aus AHV und PK das durch EL gesicherte Mindesteinkommen übersteigt, bei 71’000 Franken. Über diesem Einkommensbetrag lohnt es sich folglich, in die Pensionskasse nachzubezahlen, falls das nötige Geld dafür vorhanden ist. Denn so können die verfügbaren Einkünfte im Alter tatsächlich gesteigert werden. Auch in Marthalen ZH oder Münster VS liegt der Einkommensschwellenwert vergleichsweise tief, bei 72’000 bzw. 73’000 Franken.

Der Grund für die unterschiedlich hohen Schwellenwerte liegt darin, dass das Steuerniveau in den genannten Städten weit höher ist als in Landgemeinden. In Bern, Neuenburg, Lausanne oder Basel bezahlt man deutlich mehr Steuern auf AHV- und PK-Einkünfte als in Trun, Marthalen oder Münster, was das Nettoeinkommen stärker sinken lässt. In Zürich und Genf liegt die erwähnte Einkommensschwelle dagegen auf mittlerem Niveau, nämlich bei 77’000 respektive 79’000 Franken.

All diese Berechnungen hat Comparis unter Berücksichtigung der höheren EL-Beiträge an Mietzinsen vorgenommen, die ab nächstem Jahr gelten. Mit dieser Erhöhung steigt das Einkommen, das durch Ergänzungsleistungen gesichert ist, und liegt noch öfter als zuvor über den maximal erzielbaren Einkünften aus AHV und PK.

Absehbar, dass Prämien weiter steigen

Und in Zukunft dürfte das durch Steuergelder garantierte Minimaleinkommen noch öfters das Einkommen aus AHV und Pensionskasse übersteigen. Denn einerseits beträgt der Umwandlungssatz, der die BVG-Renten bestimmt, im obligatorischen Bereich derzeit noch 6,8 Prozent, dürfte aber bald auf 6 Prozent sinken. Das schmälert das PK-Einkommen empfindlich. Anderseits ist absehbar, dass die Krankenkassenprämien weiter steigen. Da diese bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigt sind, steigen auch die Ergänzungsleistungen tendenziell weiter.

«Ein immer grösserer Teil der im BVG-Obligatorium Versicherten erhält als Rentner genau gleich viel wie jemand, der nie gearbeitet hat», lässt sich Comparis-Vorsorgeexperte Leo Hug zitieren. «Faktisch werden AHV und das BVG-Obligatorium durch eine als Ergänzungsleistungen kaschierte Volkspension ersetzt.» Das sei bedenklich, weil das Volk 1972 eine Initiative für eine Volkspension deutlich verworfen habe.

Die tendenziell steigenden EL dürften die Bereitschaft vieler Menschen, fürs Rentenalter zu sparen, generell schwinden lassen. Denn nicht nur Nachzahlungen in die Pensionskassen lohnen sich oftmals nicht mehr, auch das private Sparen über die dritte Säule wird damit häufig nutzlos. Denn wer sich so zusätzliches Geld anspart, muss sich beim Bezug von Ergänzungsleistungen jährlich einen Teil davon als Vermögensverzehr anrechnen lassen – zumindest, wenn man mehr als 30’000 Franken hat (ab 2021). Es sind schlechte Zeiten für selbstverantwortete Vorsorge.