Der Verein Vorsorge Schweiz (VVS) hat kürzlich beschlossen, eine Machbarkeitsstudie für rückwirkende Einzahlungen in die steuerbefreite Säule 3a zu finanzieren.

In die Säule 3a können bereits junge Erwachsene einzahlen. Allerdings tun es nur wenige. Vielen fehlt in jungen Jahren das nötige Einkommen dafür. Daher beginnen sie erst im Alter von 40 oder 50 Jahren damit, in die Säule 3a einzuzahlen.

Vorsorgelücke kann rückwirkend gefüllt werden

So entsteht gewissermassen eine Vorsorgelücke, die künftig rückwirkend gefüllt werden könnte – allerdings nur für eine begrenzte Anzahl Jahre. «Es ist nicht Sinn und Zweck, dass jemand erst im Alter von gut 50 Jahren anfängt, Beiträge zu leisten, dann jedoch 30 Jahre rückwirkend eine Lücke in der Säule 3a füllen darf», sagt Nils Aggett, Präsident des VVS.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die Idee sei bisher auf offene Ohren gestossen, so Aggett weiter. Eine Obergrenze für die Zeitdauer, für die rückwirkend in die Säule 3a 
eingezahlt werden darf, könnte bei zehn Jahren liegen. Aber Detailfragen soll die Machbarkeitsstudie beleuchten.

Auf jeden Fall ist die Säule 3a ein wichtiger Pfeiler im Schweizer Vorsorgesystem. Über 150 Milliarden Franken lagern in Freizügigkeitsstiftungen und Einrichtungen der Säule 3a. Ein Grossteil dieser Gelder liegt allerdings auf Konten brach.

Anlagen in Wertschriften werden kaum genutzt

In einer Analyse des VVS zeigte sich vor kurzem, dass die Anlagen in Wertschriften (zum Beispiel Fonds, Aktien und Obligationen) kaum genutzt werden. Weniger als 23 Prozent dieser Gelder sind gemäss der Studie in Wertschriften angelegt. «Damit wird das Anlagepotenzial momentan nur sehr punktuell genutzt», so Aggett. Er sieht hier eine der bedeutenden Stellschrauben im Vorsorgesystem. Das macht er auch an einem Vergleich mit Pensionskassen fest: Dort seien 92 Prozent der Gelder in solchen Anlagen investiert.

In die Säule 3a können Personen, die 
einer Pensionskasse angeschlossen sind, dieses Jahr 6768 Franken einbezahlen. Für selbständig Erwerbende, die nicht einer Pensionskasse angeschlossen sind, gilt 2017 der Maximalbetrag von 33 840 Franken. Diese Beträge bleiben im Unterschied zur Pensionskasse relativ fix und erhöhen sich nicht mit den im Alter tendenziell steigenden Löhnen. Für Aggett ein weiteres Argument dafür, rückwirkend wenigstens die Möglichkeit zu bieten, verpasste Einzahlungen nachzuholen.

Steuertipps - die wichtigsten Abzüge sehen Sie in der Bildergalerie unten: