Die Säule 3a ist eines der zentralen Elemente der privaten Vorsorge in der Schweiz. Sie hat ihre eigene Bezeichnung: Alle anderen privaten Sparformen werden pauschal als «3b» bezeichnet. In die Säule 3a einzubezahlen, gilt unter Vorsorgeexperten als «erste Bürgerpflicht».

Die Säule 3a gibt es seit 1987 und hat es bisher Abermillionen von Leuten erlaubt, langfristig zu sparen. Weil die erste und die zweite Säule – AHV und Pensionskasse – künftig weniger auszahlen dürften, wird das private Sparen im Moment immer wichtiger. Dieses Jahr kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Schweiz bis zu 6883* Franken im Jahr einzahlen und dies von den Steuern abziehen. Beim Bezug des Geldes (Frauen ab 59 Jahren, Männer ab 60 Jahren) gilt dann ein Vorzugs-Steuersatz. Unter dem Strich profitiert man also. 

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