BILANZ: Herr Marti, Sie sind so braun gebrannt. Gibt es im Moment keine Fonds zu bewilligen?
(Marti lacht) Ich komme zwar gerade aus dem Urlaub, trotzdem haben wir jede Menge zu tun. Allein im letzten Jahr bewilligten wir 82 schweizerische und 827 ausländische Anlagefonds sowie 151 Vertriebsträger. Danbeben fällt auch die Aufsicht der Fondsleitungen in unser Ressort.
Vor zwei Jahren stieg die Zahl der zum Vertrieb neu zugelassenen Fonds in der Schweiz um rund 20 Prozent, letztes Jahr um 30 Prozent. Das ist ein seltsamer Trend, wenn man an die schlechte Börsensituation und das sinkende Anlegerinteresse denkt.
Laut den letzten Untersuchungen hat sich bereits ein Sättigungsgrad eingestellt, bei den Konsumenten wie auch bei den Fondsgesellschaften. Viele Fondsgesellschaften sind zur Einführung des Euro über die Bücher gegangen und haben Fonds geschlossen oder zusammengelegt. Es bedurfte ja nicht mehrerer Euro-, Geld- und Obligationen-Fonds in einem Land von derselben Gesellschaft.
Anlegern fehlt bei diesem riesigen Fondsangebot die Transparenz. Sollte deshalb nicht langsam eine Obergrenze gesetzt werden?
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben ist. Auch wir sehen oft nicht die Notwendigkeit, warum so viele neue Produkte lanciert werden. Doch in einer freien Marktwirtschaft können wir nicht sagen, es gibt genügend Fonds, jetzt wird keiner mehr bewilligt. Wenn der bei uns eingereichte Prospekt und das Reglement in Ordnung sind, müssen wir eben auch noch den 6000sten Fonds zulassen.
Auf Grund der Fälle von Enron, WorldCom oder Swissair diskutieren die Aufsichtsbehörden über strengere Richtlinien. Wird es bei der EBK Änderungen geben?
Wir hatten schon einige Zeit zuvor, unabhängig von diesen Ereignissen, beschlossen, eine Überwachung der Revisionsstellen einzuführen. So kontrolliert nun eine interne Abteilung die Kontrolleure der Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen.
Stichwort Konsumentenschutz: Warum hat Ihre Abteilung die Anleger noch nie vor zweifelhaften Fondsanbietern oder Praktiken gewarnt?
Diesen Sachverhalt sind wir gerade dabei zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Wir würden gerne mehr informieren, zum Beispiel über unseriöse Vertriebsorganisationen, aber es fehlt uns die Rechtsgrundlage für das so genannte Naming and Shaming.
Das kann aber Jahre dauern, bis die Rechtsgrundlage dafür geschaffen ist.
Ja, leider.
Bis es so weit ist, können unseriöse Strukturvertriebe wie First ungehindert ihre Fonds von ungeschulten Personen mit horrenden Performanceversprechungen an der Haustür verkaufen lassen?
First verkauft fondsgebundene Versicherungen. Doch Versicherungen unterliegen nicht unserer Aufsicht, obwohl es sich bei den Produkten von First indirekt um den Vertrieb von Fonds handelt. Bei der Ausarbeitung des neuen Fondsgesetzes werden wir allerdings solche Fälle berücksichtigen.
Konsumentenschutz würde auch eine bessere Risikowarnung einschliessen, die bei den meisten Fonds fehlt.
Bei Fonds mit besonderem Risiko ist eine solche vorgeschrieben. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob sie gelesen und ernst genommen wird. In der Schweiz müssen mindestens zwei Drittel der Anlagen des Fonds dem Namen entsprechen. In Deutschland müssen nur 51 Prozent der Anlagen dem Namen entsprechen. Das wäre etwa so, wie wenn in einer Tomatensuppe nur 51 Prozent Tomaten drin sein müssten. Leider ist die Namensgebung in ganz Europa eben nicht harmonisiert.
Ebenso mangelt es eklatant an der Offenlegung der gesamten Kosten, bekannt als Total-Expense-Ratio, die ein Anleger berappen muss. Ausser der UBS weist keine der Fondsgesellschaften alle Kosten aus.
Sie haben Recht. Man findet teilweise sehr hohe Gebühren, die nicht offen gelegt werden, weil der Gesetzgeber dies nicht vorschreibt. Wir sind der Meinung, dass diese Kosten ausgewiesen werden müssen. Doch hier ist auch die Presse aufgefordert, Informationsarbeit zu leisten.
Die Presse kann diese Aufgabe nur bedingt wahrnehmen, zumal wir nicht 3500 Fonds überprüfen können und uns die Informationen oft nicht zur Verfügung stehen.
Gut. Aber der Schweizerische Anlagefondsverband hat Standards zur Veröffentlichung der Kosten festgelegt und diese seinen Mitgliedern empfohlen.
Aber wie die Realität zeigt, pfeifen die Fondsgesellschaften auf die Selbstregulierung, auch wenn die Presse hundertmal darüber schreibt.
(Marti, nachdenklich) Das stimmt auch wieder. Wenn also die Selbstregulierung nicht greift und sich in nächster Zeit hinsichtlich Transparenz nichts ändert, werden wir einschreiten. Wir werden eine klare Rechtsgrundlage, die heute noch fehlt, beantragen.
Werden Sie sich in Zukunft also dafür einsetzen, dass die gesamten Kosten veröffentlicht werden müssen?
Kostentransparenz ist notwendig. Und wenn die Branche das nicht vorher freiwillig macht, werden wir eine Änderung in Aussicht stellen.
Gilt dies dann auch für ausländische Fondsgesellschaften?
Natürlich. Gleiches «Recht» für alle.
Wie kontrollieren Sie überhaupt ausländische Fondsgesellschaften, die in der Schweiz ihre Fonds anbieten?
Für die echte Überwachung sind wir nur für die 400 Schweizer Fonds zuständig. Deutsche oder Luxemburger Anbieter werden von den heimischen Behörden vor Ort kontrolliert. Haben diese jedoch einen Vertriebspartner in der Schweiz, kontrollieren wir diesen. Bei dieser Prüfung wird darauf Wert gelegt, dass der ausländische Fonds eine gleichwertige Anlagepolitik, Organisation und Aufsicht hat, wie dies in der Schweiz vorgeschrieben ist.
Wieso entzogen Sie dem zweifelhaften Special German Stock Fund von Julius Bär nicht die Lizenz?
Das ist ein Fonds, der in Deutschland aufgelegt wurde und damit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen unterstellt ist. Ausserdem ist es nicht unsere Sache, wenn ein Fondsmanager den Fonds nur auf Grund von Marktentwicklungen in den Keller herunterwirtschaftet. Die EBK hat nicht über die Zweckmässigkeit der Anlagen zu befinden.
Bei diesem Fonds waren aber mehr als dubiose Aktivitäten im Spiel.
Trotzdem konnten wir nichts tun.
Im Gegensatz zur Schweiz werden derzeit in Deutschland viele Fonds geschlossen. Ist es hier zu Lande so viel schwieriger, einen Fonds zu schliessen?
Im Gegenteil, die Liquidation ist relativ einfach. Zuerst muss die Fondsleitung die Liquidation beschliessen. Dies muss den Publikationsorganen und dem «Schweizerischen Handelsamtsblatt» mitgeteilt werden. Daneben gibt es natürlich noch technische Vorschriften. Ein Obligationenfonds ist innerhalb von ein paar Wochen geschlossen. Bei Immobilienfonds ist das schwieriger, da die Liegenschaften verkauft werden müssen. Letztes Jahr wurden 17 und das Jahr davor 23 Schweizer Fonds geschlossen. Ausländische Fonds wurden letztes Jahr 169 liquidiert.
Wie oft mussten Sie eingreifen und einen Fonds schliessen?
Als wir 1967 mit der Aufsicht begannen, mussten wir noch massenhaft Fonds schliessen. Danach wurden die Eintrittsbarrieren höher gelegt. Grundsätzlich ist die Fondsbranche eine saubere und wohlgeordnete Branche, wo wenig vorfällt. Eine schlechte Performance ist für uns kein Grund, einen Fonds zu schliessen.
Schon oft wurde gefordert, Beteiligungsgesellschaften dem Fondsgesetz zu unterstellen. Wird sich hier etwas ändern?
Es gibt Argumente dafür und dagegen, diese Unternehmen dem Fondsgesetz zu unterstellen. Dies wird eine Aufgabe der derzeit eingesetzten Expertenkommission sein.
Viele kleine Vermögensverwalter beklagen, dass die hohen Kosten, die Dauer und die Vorschriften im Zusammenhang mit der Auflegung eines Fonds nur die Grossbanken unterstützen, die Kleinen aber kaputt machten.
Hier gibt es die Möglichkeit, dass sich unabhängige Vermögensverwalter zusammenschliessen und eine Fondsleitung gründen. Unsere Vorschriften sind flexibel. Wir würden dies sehr begrüssen und unterstützen.
Schweizer Fonds sind gegenüber der EU benachteiligt, da sie für jedes einzelne EU-Land ausser für Frankreich eine Zulassung für ihre Fonds einholen müssen. Wann wird sich dieser Zustand ändern?
Wären wir im EWR, wäre das alles kein Thema. Den Europapass können wir auch nicht in einem Fondsgesetz herbeizaubern. Dies unterliegt den Verhandlungen im Rahmen der Bilateralen zwei. Es hängt alles mit dem Gesamtpaket zusammen und ist eine hochpolitische Angelegenheit, auch in Anbetracht der Zinsbesteuerung und des Informationsaustausches.
Investieren Sie in Fonds?
Ja, wir beide sind in Fonds investiert.
Da entsteht doch ein Insiderkonflikt?
Nein. Denn wir dürfen nicht direkt in Titel von Gesellschaften investieren, die unserer Aufsicht unterstehen, wie Banken oder Effektenhändler. Ebenso ist es uns untersagt, in Immobilienfonds zu investieren. Aber eine indirekte Anlage in andere Fonds ist möglich.
(Marti lacht) Ich komme zwar gerade aus dem Urlaub, trotzdem haben wir jede Menge zu tun. Allein im letzten Jahr bewilligten wir 82 schweizerische und 827 ausländische Anlagefonds sowie 151 Vertriebsträger. Danbeben fällt auch die Aufsicht der Fondsleitungen in unser Ressort.
Vor zwei Jahren stieg die Zahl der zum Vertrieb neu zugelassenen Fonds in der Schweiz um rund 20 Prozent, letztes Jahr um 30 Prozent. Das ist ein seltsamer Trend, wenn man an die schlechte Börsensituation und das sinkende Anlegerinteresse denkt.
Laut den letzten Untersuchungen hat sich bereits ein Sättigungsgrad eingestellt, bei den Konsumenten wie auch bei den Fondsgesellschaften. Viele Fondsgesellschaften sind zur Einführung des Euro über die Bücher gegangen und haben Fonds geschlossen oder zusammengelegt. Es bedurfte ja nicht mehrerer Euro-, Geld- und Obligationen-Fonds in einem Land von derselben Gesellschaft.
Anlegern fehlt bei diesem riesigen Fondsangebot die Transparenz. Sollte deshalb nicht langsam eine Obergrenze gesetzt werden?
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben ist. Auch wir sehen oft nicht die Notwendigkeit, warum so viele neue Produkte lanciert werden. Doch in einer freien Marktwirtschaft können wir nicht sagen, es gibt genügend Fonds, jetzt wird keiner mehr bewilligt. Wenn der bei uns eingereichte Prospekt und das Reglement in Ordnung sind, müssen wir eben auch noch den 6000sten Fonds zulassen.
Auf Grund der Fälle von Enron, WorldCom oder Swissair diskutieren die Aufsichtsbehörden über strengere Richtlinien. Wird es bei der EBK Änderungen geben?
Wir hatten schon einige Zeit zuvor, unabhängig von diesen Ereignissen, beschlossen, eine Überwachung der Revisionsstellen einzuführen. So kontrolliert nun eine interne Abteilung die Kontrolleure der Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen.
Stichwort Konsumentenschutz: Warum hat Ihre Abteilung die Anleger noch nie vor zweifelhaften Fondsanbietern oder Praktiken gewarnt?
Diesen Sachverhalt sind wir gerade dabei zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Wir würden gerne mehr informieren, zum Beispiel über unseriöse Vertriebsorganisationen, aber es fehlt uns die Rechtsgrundlage für das so genannte Naming and Shaming.
Das kann aber Jahre dauern, bis die Rechtsgrundlage dafür geschaffen ist.
Ja, leider.
Bis es so weit ist, können unseriöse Strukturvertriebe wie First ungehindert ihre Fonds von ungeschulten Personen mit horrenden Performanceversprechungen an der Haustür verkaufen lassen?
First verkauft fondsgebundene Versicherungen. Doch Versicherungen unterliegen nicht unserer Aufsicht, obwohl es sich bei den Produkten von First indirekt um den Vertrieb von Fonds handelt. Bei der Ausarbeitung des neuen Fondsgesetzes werden wir allerdings solche Fälle berücksichtigen.
Konsumentenschutz würde auch eine bessere Risikowarnung einschliessen, die bei den meisten Fonds fehlt.
Bei Fonds mit besonderem Risiko ist eine solche vorgeschrieben. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob sie gelesen und ernst genommen wird. In der Schweiz müssen mindestens zwei Drittel der Anlagen des Fonds dem Namen entsprechen. In Deutschland müssen nur 51 Prozent der Anlagen dem Namen entsprechen. Das wäre etwa so, wie wenn in einer Tomatensuppe nur 51 Prozent Tomaten drin sein müssten. Leider ist die Namensgebung in ganz Europa eben nicht harmonisiert.
Ebenso mangelt es eklatant an der Offenlegung der gesamten Kosten, bekannt als Total-Expense-Ratio, die ein Anleger berappen muss. Ausser der UBS weist keine der Fondsgesellschaften alle Kosten aus.
Sie haben Recht. Man findet teilweise sehr hohe Gebühren, die nicht offen gelegt werden, weil der Gesetzgeber dies nicht vorschreibt. Wir sind der Meinung, dass diese Kosten ausgewiesen werden müssen. Doch hier ist auch die Presse aufgefordert, Informationsarbeit zu leisten.
Die Presse kann diese Aufgabe nur bedingt wahrnehmen, zumal wir nicht 3500 Fonds überprüfen können und uns die Informationen oft nicht zur Verfügung stehen.
Gut. Aber der Schweizerische Anlagefondsverband hat Standards zur Veröffentlichung der Kosten festgelegt und diese seinen Mitgliedern empfohlen.
Aber wie die Realität zeigt, pfeifen die Fondsgesellschaften auf die Selbstregulierung, auch wenn die Presse hundertmal darüber schreibt.
(Marti, nachdenklich) Das stimmt auch wieder. Wenn also die Selbstregulierung nicht greift und sich in nächster Zeit hinsichtlich Transparenz nichts ändert, werden wir einschreiten. Wir werden eine klare Rechtsgrundlage, die heute noch fehlt, beantragen.
Werden Sie sich in Zukunft also dafür einsetzen, dass die gesamten Kosten veröffentlicht werden müssen?
Kostentransparenz ist notwendig. Und wenn die Branche das nicht vorher freiwillig macht, werden wir eine Änderung in Aussicht stellen.
Gilt dies dann auch für ausländische Fondsgesellschaften?
Natürlich. Gleiches «Recht» für alle.
Wie kontrollieren Sie überhaupt ausländische Fondsgesellschaften, die in der Schweiz ihre Fonds anbieten?
Für die echte Überwachung sind wir nur für die 400 Schweizer Fonds zuständig. Deutsche oder Luxemburger Anbieter werden von den heimischen Behörden vor Ort kontrolliert. Haben diese jedoch einen Vertriebspartner in der Schweiz, kontrollieren wir diesen. Bei dieser Prüfung wird darauf Wert gelegt, dass der ausländische Fonds eine gleichwertige Anlagepolitik, Organisation und Aufsicht hat, wie dies in der Schweiz vorgeschrieben ist.
Wieso entzogen Sie dem zweifelhaften Special German Stock Fund von Julius Bär nicht die Lizenz?
Das ist ein Fonds, der in Deutschland aufgelegt wurde und damit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen unterstellt ist. Ausserdem ist es nicht unsere Sache, wenn ein Fondsmanager den Fonds nur auf Grund von Marktentwicklungen in den Keller herunterwirtschaftet. Die EBK hat nicht über die Zweckmässigkeit der Anlagen zu befinden.
Bei diesem Fonds waren aber mehr als dubiose Aktivitäten im Spiel.
Trotzdem konnten wir nichts tun.
Im Gegensatz zur Schweiz werden derzeit in Deutschland viele Fonds geschlossen. Ist es hier zu Lande so viel schwieriger, einen Fonds zu schliessen?
Im Gegenteil, die Liquidation ist relativ einfach. Zuerst muss die Fondsleitung die Liquidation beschliessen. Dies muss den Publikationsorganen und dem «Schweizerischen Handelsamtsblatt» mitgeteilt werden. Daneben gibt es natürlich noch technische Vorschriften. Ein Obligationenfonds ist innerhalb von ein paar Wochen geschlossen. Bei Immobilienfonds ist das schwieriger, da die Liegenschaften verkauft werden müssen. Letztes Jahr wurden 17 und das Jahr davor 23 Schweizer Fonds geschlossen. Ausländische Fonds wurden letztes Jahr 169 liquidiert.
Wie oft mussten Sie eingreifen und einen Fonds schliessen?
Als wir 1967 mit der Aufsicht begannen, mussten wir noch massenhaft Fonds schliessen. Danach wurden die Eintrittsbarrieren höher gelegt. Grundsätzlich ist die Fondsbranche eine saubere und wohlgeordnete Branche, wo wenig vorfällt. Eine schlechte Performance ist für uns kein Grund, einen Fonds zu schliessen.
Schon oft wurde gefordert, Beteiligungsgesellschaften dem Fondsgesetz zu unterstellen. Wird sich hier etwas ändern?
Es gibt Argumente dafür und dagegen, diese Unternehmen dem Fondsgesetz zu unterstellen. Dies wird eine Aufgabe der derzeit eingesetzten Expertenkommission sein.
Viele kleine Vermögensverwalter beklagen, dass die hohen Kosten, die Dauer und die Vorschriften im Zusammenhang mit der Auflegung eines Fonds nur die Grossbanken unterstützen, die Kleinen aber kaputt machten.
Hier gibt es die Möglichkeit, dass sich unabhängige Vermögensverwalter zusammenschliessen und eine Fondsleitung gründen. Unsere Vorschriften sind flexibel. Wir würden dies sehr begrüssen und unterstützen.
Schweizer Fonds sind gegenüber der EU benachteiligt, da sie für jedes einzelne EU-Land ausser für Frankreich eine Zulassung für ihre Fonds einholen müssen. Wann wird sich dieser Zustand ändern?
Wären wir im EWR, wäre das alles kein Thema. Den Europapass können wir auch nicht in einem Fondsgesetz herbeizaubern. Dies unterliegt den Verhandlungen im Rahmen der Bilateralen zwei. Es hängt alles mit dem Gesamtpaket zusammen und ist eine hochpolitische Angelegenheit, auch in Anbetracht der Zinsbesteuerung und des Informationsaustausches.
Investieren Sie in Fonds?
Ja, wir beide sind in Fonds investiert.
Da entsteht doch ein Insiderkonflikt?
Nein. Denn wir dürfen nicht direkt in Titel von Gesellschaften investieren, die unserer Aufsicht unterstehen, wie Banken oder Effektenhändler. Ebenso ist es uns untersagt, in Immobilienfonds zu investieren. Aber eine indirekte Anlage in andere Fonds ist möglich.
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