Dieses Jahr dürfte die Zahl der Selbstanzeigen bei den Schweizer Steuerbehörden auf ein neues Rekordhoch steigen.
Es interessieren sich tatsächlich sehr viele Kunden für das Thema. Denn ab dem 1. Januar 2018 wird die Schweiz automatisch Steuerdaten mit dem Ausland austauschen.

Und bereits dieses Jahr werden die Daten dafür gesammelt. Wer also bisher den Schweizer Steuerbehörden ein Bankkonto oder ein Ferienhaus im Ausland verschwiegen hat, wird sicher auffliegen.
Davon ist auszugehen, und eine Selbstanzeige lohnt sich auf jeden Fall.

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Aber es ist umstritten, ob die Steuerhinterziehung dank der Selbstanzeige straflos bleibt.
Lukas Wadsack*: Es ist noch unklar, ob Selbstanzeigen, die heute eingereicht werden, nach wie vor straflos sind. Aber in der Praxis wird eine Selbstanzeige mindestens strafmildernd wirken.

Sonst wird es teuer, die Busse kann bis zum Dreifachen der Nachsteuer betragen.
Aber sie kann auch auf ein Drittel der Nachsteuer gesenkt werden.

Was kann neben der Nachsteuer und einer Busse noch passieren?
Wenig, aber es gibt auch Spezialfälle.

Welche?
Etwa ein Paar, das den Schweizer Steuerbehörden eine Liegenschaft und ein Konto im Ausland nicht angegeben hat. Aufgrund eines tiefen Einkommens und eines geringen Vermögens erhält das Paar zu Unrecht eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse.

Das ist nicht nur Steuerhinterziehung, sondern allenfalls auch Sozialhilfebetrug.
Trotzdem würde ich dem Paar zu einer Selbstanzeige raten.

Betroffen sind ja nicht nur Leute mit Liegenschaften und Konten im Ausland. Welche weiteren Fälle sind häufig?
Wenn jemand aus dem Ausland eine Rente oder ein sonstiges Einkommen bezieht, muss dies auch in der Schweiz deklariert werden. Selbst wenn das Einkommen schon im Ausland versteuert wurde, ist es in der Schweiz satzbestimmend für die Einkommenssteuer.

Mit dem Einkommen aus dem Ausland steigt jemand also in eine höhere Progressionsstufe?
Genau. Das gilt auch für Vermögenswerte im Ausland, die bei der Vermögenssteuer satzbestimmend wirken.

* Lukas Wadsack ist Partner bei der Wadsack Treuhandgesellschaft. Er ist Rechtsanwalt 
mit einem Abschluss von der Universität St. Gallen und eidgenössisch diplomierter Steuerexperte.

Dieser Artikel erschien in der September-Ausgabe (09/2017) der «Bilanz».