Die Sammelfrist für die Initiative zur Besteuerung von Erbschaften ist zwar erst angelaufen. Doch zeigt sie bereits konkrete Folgen. Sobald sie in Kraft treten würde, müssten bei Nachlässen auch Schenkungen berücksichtigt werden, welche ab dem 1. Januar 2012 getätigt wurden. Die generelle Steuer von 20 Prozent entfällt nur bei Nachlässen von insgesamt weniger als zwei Millionen Franken sowie bei Erbschaften und Schenkungen von Ehe- und registrierten Partnern. Nicht einbezogen würden zudem Schenkungen bis 20 000 Franken pro Jahr und beschenkte Person.
Werner Räber, Steuerexperte der BILANZ, rät deshalb, geplante Schenkungen vor Ende Jahr vorzunehmen. Liegenschaften lassen sich beispielsweise steuerfrei an die direkten Nachfahren schenken und mit einem Nutzungsrecht wie bisher weiter bewohnen. Werden sie in eine AG oder GmbH eingebracht, fallen Grundstückgewinnsteuern an. Die Erblasser können aber später ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, wo eine steuerfreie Schenkung der Firmenanteile und des mobilen Vermögens möglich ist.