Auf 2006 oder 2007 führen die meisten Kantone eine Teilrevision ihrer Steuergesetze durch. Auslöser dieser Revisionswelle ist das Eidgenössische Fusionsgesetz, das zwingende steuerliche Anpassungen im kantonalen Recht erforderlich macht. Einige Kantone gehen aber weit darüber hinaus und setzen Steueranliegen um, die in den letzten Jahren vertieft diskutiert worden sind. So ist zum Beispiel die Entlastung der Familie verschiedenenorts ein Thema. In Wirtschaftskreisen interessieren aber vor allem die Signale, die von allen Innerschweizer Kantonen, inklusive Kanton Uri, ausgesendet werden.

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Die Innerschweiz wird damit dank dem funktionierenden Standortwettbewerb gesamthaft zu einer steuerlich sehr attraktiven Region, und zwar sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen. Insbesondere in den Kantonen Luzern und Schwyz bestehen allerdings grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden, weshalb die Wahl der richtigen Gemeinde für die Steuerbelastung entscheidend ist. Diese beiden Kantone sollten zudem noch an der Kundenfreundlichkeit ihrer Steuerverwaltungen arbeiten, denn mit der Steuerbelastung allein ist es nicht getan.

Sowohl der Kanton Schwyz wie auch der Kanton Zug haben angekündigt, dass sie das so genannte Nidwaldner Modell einführen wollen. Und in den Kantonen Graubünden und St. Gallen wird es derzeit ebenfalls diskutiert. Mit diesem Modell, das bereits heute gesamtschweizerisch in fünf Kantonen gilt, wird beim Dividendenempfänger auf der Einkommenssteuer ein Rabatt gewährt und damit die wirtschaftliche Doppelbelastung des Unternehmensgewinns gemildert. Beim Bund sind entsprechende Diskussionen ebenfalls im Gang, wobei dort von einem Rabatt von nur 20 Prozent die Rede ist. Bis auch beim Bund Klarheit herrscht, sollten Dividendenausschüttungen deshalb zwei bis drei Jahre aufgeschoben werden.

Einen steuerlich gesehen fast revolutionären Schritt will der Kanton Obwalden gehen: Für juristische Personen soll ein für alle Gemeinden einheitlicher Gewinnsteuersatz von 6,6 Prozent eingeführt werden. Die Idee ist bestechend und folgt einem Trend, wie er in den Ländern des neuen europäischen Ostens bereits umgesetzt worden ist: Juristische Personen sollen Anreize erhalten, sich anzusiedeln und Arbeitsplätze und damit neue Steuereinnahmen zu schaffen. Zudem will Obwalden auch die Steuertarife für hohe Einkommen drastisch senken.

Wird die Gesetzesrevision im Kanton Obwalden angenommen, woran dank dem Nationalbankgold nicht zu zweifeln ist, wird Obwalden den Schwyzer Steuerparadiesen Wollerau und Freienbach am Zürichsee den Rang ablaufen.

Eine juristische Person mit Sitz im Kanton Obwalden wird eine Gesamtsteuerlast von noch 13,1 Prozent (inklusive direkter Bundessteuer) zu tragen haben. Bei den derzeitig günstigsten Gemeinden für juristische Personen wie Hergiswil NW, Wollerau SZ, Zug, aber auch Meggen LU liegen die effektiven Gewinnsteuersätze zwischen rund 15,3 und 17,0 Prozent, in den meisten anderen Kantonen zwischen 20 und rund 28 Prozent.

Was bedeutet dies aus steuerplanerischer Sicht?

Vergleichen wir dazu die beiden häufigsten Geschäftsmodelle, das heisst die Einzelfirma und die Familienaktiengesellschaft. Die Einzelfirma war bisher meist im Vorteil, da keine doppelte Besteuerung des Gewinns erfolgt. Nachteilig ist bei der Einzelfirma jedoch, dass immer auf dem ganzen Gewinn die AHV abzuliefern ist und der Zeitpunkt der Gewinnbesteuerung nicht beeinflusst werden kann.

Damit ein Vergleich der Maximalsätze möglich ist, wird der Einfachheit halber mit einem Gewinn vor Steuern und Sozialversicherungsabgaben von einer Million Franken gerechnet. Der Einzelunternehmer mit Sitz in der bernischen Steuerhölle Vauffelin muss davon an die AHV 95 000 Franken abliefern und für den restlichen Gewinn 408 000 Franken an Gemeinde, Kanton und Bund abführen. Unter dem Strich bleiben ihm 497 000 Franken, die Abgabenbelastung beträgt mehr als 50 Prozent. Wie die Tabelle «Abgabenbelastung Einzelfirma» auf Seite 127 zeigt, ist die Belastung in den Innerschweizer Kantonen wesentlich erträglicher.

Würde der gleiche bernische Unternehmer eine Familienaktiengesellschaft führen, sich einen Lohn von 150 000 Franken auszahlen und den Rest als Dividende ausschütten, so verblieben ihm im privaten Geldbeutel netto 432 500 Franken, das heisst, er hätte gesamthaft sogar rund 57 Prozent an Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgeliefert. Bei dieser Konstellation ist die Einzelfirma für ihn steuerlich vorteilhafter.

Und nun die Vergleichsrechnung im Kanton Obwalden, mit Geschäfts- und Wohnsitz im Hauptort Sarnen. Beim Geschäftsmodell Einzelfirma würden dem Unternehmer mit den neuen Tarifen 703 000 Franken verbleiben, immerhin 209 500 mehr als in Vauffelin. Attraktiv wird nun aber das Geschäftsmodell Familienaktiengesellschaft. Dank der tiefen Gewinnsteuer sowie der Steuerentlastung von 50 Prozent auf der Dividende bleiben im privaten Portemonnaie 711 500 Franken oder rund 71 Prozent des Unternehmenserlöses. Das obwaldnerische Sarnen wird damit in der Steuerbelastung nicht nur den Nachbarkanton Nidwalden überflügeln, sondern sogar das schwyzerische Wollerau knapp übertreffen. Allerdings sind die Tarife in den Konkurrenzkantonen ebenfalls im Fluss, sodass sich die definitive Rangliste noch ändern kann.

In der richtigen Konstellation von Geschäfts- und Wohnsitz ist die Aktiengesellschaft oder GmbH zukünftig gegenüber der Einzelfirma nicht mehr im Nachteil. Das Topergebnis mit einer Abgabenbelastung von 26,95 Prozent wird dabei erzielt, wenn sich der Geschäftssitz in Sarnen OW und der Wohnsitz in Wollerau SZ befinden und gleichzeitig auf Lohnzahlungen an den Aktionär verzichtet wird. Falls der Bund bei der Dividendenbesteuerung auch noch eine Entlastung bringt, sinkt die Abgabenquote im besten Fall sogar unter 25 Prozent.

Werner A. Räber, BILANZ-Steuerexperte, geschäftsführender Partner der
Dr. Thomas Fischer & Partner AG, Baar, www.dr-fischer-partner.ch