1. Pensionskasseneinkauf
Ein Pensionskasseneinkauf hat gleich mehrere Vorteile. Er verbessert die Leistungen im Alter und je nach Pensionskasse auch die Leistungen bei Invalidität und Tod. Zudem sind PK-Einkäufe attraktiv, da sie zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Der Steuerspareffekt ist dann am grössten, wenn das Einkommen am höchsten ist. Im Normalfall ist dies bei vielen Erwerbstätigen in den Jahren vor der Pensionierung der Fall – also ab dem fünfzigsten Altersjahr. Für Ehepaare lohnt sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse meist noch mehr als für Einzelpersonen. Dies, weil sie gemeinsam besteuert werden und sie ihre Steuerlast so noch mehr reduzieren können.
Mit einer Einzahlung von 15’000 Franken spart ein Ehepaar im Kanton Zürich 3440 Franken, bei 30’000 Franken rund das Doppelte, etwa 6470 Franken. Zuvor muss man allerdings überprüfen, ob es Beitragslücken in der Pensionskasse gibt. Dafür zieht man den aktuellen PK-Ausweis heran oder kontaktiert die Pensionskasse. Einkäufe in die Pensionskasse sind eine langfristige Investition und können nur in Ausnahmefällen vor der Pensionierung bezogen werden. Das Guthaben wird erst bei der Auszahlung steuerbar, zu einem reduzierten Satz.