ABB hat als erster grosser Schweizer Konzern die Dividenden aus Kapitaleinlagereserven ausgeschüttet. Gemäss den neuen Bestimmungen sind sie für die Aktionäre somit steuerfrei. Zahlreiche weitere Firmen sind seither dem Beispiel gefolgt (siehe Ende des Artikels).

Die Kapitaleinlagereserve, auch Agio genannt, ist der Betrag, der bei der Ausgabe von Aktien über dem Nennwert liegt. Beträgt der Ausgabepreis einer Aktie zehn Franken und der Nennwert einen Franken, so beläuft sich das Agio somit auf neun Franken. In Form von Dividenden dürfen diese neun Franken nun seit dem 1. Januar steuerfrei an die Anleger zurückbezahlt werden, soweit sie nach dem 1.1.1997 gebildet worden sind.

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Noch drei Jahre nach der Volksabstimmung sorgt die Reform der Unternehmensbesteuerung wegen dieser Bestimmung für heisse Diskussionen. Wegen der drohenden Steuerausfälle von mehr als sieben Milliarden Franken über die nächsten zehn Jahren fordern zahlreiche, nicht nur linke, politische Kreise eine rasche Rückkehr zum alten System. Allerdings beruhen diese Berechnungen nur auf Schätzungen und könnten aus verschiedenen Gründen durchaus tiefer ausfallen. Der Steuerberater Jürg Altorfer weist zum Beispiel darauf hin, dass ein Teil dieser Kapitaleinlagereserven gesetzlich gebunden ist und nicht ausgeschüttet werden darf. Steuerfreie Ausschüttungen seien zudem nicht neu und bereits bisher über eine Reduktion des Nennwerts möglich gewesen. Und schliesslich seien institutionelle Anleger von den neuen Regelungen nicht betroffen. Pensionskassen beispielsweise sind bereits von der Steuerpflicht befreit, während bei Unternehmen Dividenden aus Aktienbeteiligungen wie bisher in die Erträge fliessen. Für die Besteuerung ist jedoch der Firmengewinn massgebend.

Von den neuen Bestimmungen profitieren somit vor allem private Aktionäre. Die neuen Dividenden müssten sie aber erst nächstes Jahr berücksichtigen, wenn sie die Steuererklärung für 2011 ausfüllen, weiss BILANZ-Steuerexperte Werner Räber. Die Unternehmen und in der Folge auch die Depotbanken sollten den Aktionären die Zahlung getrennt ausweisen, aufgeteilt in die steuerpflichtige Dividende und die steuerfreie aus Kapitaleinlagereserven. Anleger müssen dann nur den steuerpflichtigen Teil als Einkommen deklarieren, damit ihnen die darauf erhobene Verrechnungssteuer zurückerstattet wird. Das Gleiche gilt auch bei Anlagefonds. Die meisten schlüsseln für die Anleger schon heute die steuerpflichtigen Erträge und die steuerfreien Kapitalgewinne getrennt auf.

 

Steuerfreie Dividende

Vollständige Dividendenzahlung aus Kapitaleinlagereserven: ABB, Actelion, AFG, Allreal, Credit Suisse, EFG, Geberit, Givaudan, Holcim, Julius Bär, Lonza, Nobel Biocare, Swiss Re, Syngenta, Tecan, Transocean, Zurich FS.

Teilweise: Helvetia, Kühne + Nagel, Straumann, Swisscom.

Steuerfreie Nennwertrückzahlung: Barry Callebaut, Georg Fischer, PSP, Swiss Life.

Steuerfreie Dividende möglich, aber noch nicht angekündigt: Adecco, Aryzta, Basilea, Dufry, Logitech, UBS.