Das wichtigste Ereignis des Jahres 2004 wird für den Steuerpflichtigen die Abstimmung über das Steuerpaket 2001 am 16. Mai sein. Nach langem Hin und Her zwischen National- und Ständerat verabschiedete das Parlament das Paket im Sommer 2003. Neu war, dass elf Kantone das Kantonsreferendum ergriffen, da sie zu grosse Steuerausfälle befürchten. Zudem kam das von Gewerkschaftsseite initiierte Volksreferendum zu Stande.
Das Steuerpaket 2001 ist ein Multipaket an Reformen (siehe Kasten). Neben einer Neuerung bei der Stempelsteuer, die dem Finanzplatz Schweiz zugute käme, sind einschneidende Änderungen für die privaten Steuerpflichtigen vorgesehen. Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung schafft für selbst bewohntes Wohneigentum die Eigenmietwertbesteuerung und auch den Schuldzinsenabzug ab. Der Unterhaltskostenabzug dagegen soll weitestgehend bestehen bleiben.
Bei der Besteuerung der Ehepaare will der Bund das Teilsplittingmodell mit dem Divisor 1,9 einführen. Dies bedeutet, dass für die Festlegung des Steuertarifs eines Ehepaares das Gesamteinkommen durch 1,9 zu teilen ist. Das Gesamteinkommen wird so zu einem wesentlich tieferen Tarif besteuert. Beseitigt wird damit vor allem die Ungleichheit zwischen unverheirateten und verheirateten Doppelverdienerpaaren. Kritisiert wurde, dass das Modell einzig auf den Trauschein und nicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstellt. In den Genuss der Steuererleichterung kommen nämlich alle Ehepaare, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Die Kantone würden durch das neue Gesetz ebenfalls dazu verpflichtet, ein Splittingmodell einzuführen. Allerdings wäre ihnen der Teilungsfaktor freigestellt. Aber nicht nur beim Tarif, sondern auch bei den Abzügen sieht das Steuerpaket 2001 Erleichterungen vor. Neben der gesamtschweizerischen Einführung eines Drittbetreuungsabzuges sollen die Pauschalbezüge beim Bund pro Kind auf 9300 Franken erhöht werden. In Kraft treten würde das neue Familienbesteuerungsmodell am 1. Januar 2005.
Pendent sind unter der Bundeshauskuppel vor allem die Steueramnestie und die Unternehmenssteuerreform II. Bei Letzterer steht die Milderung der Liquidationsgewinnsteuer für KMUs und der wirtschaftlichen Doppelbelastung des Gewinns zur Debatte. Bei der Steueramnestie soll Selbstanzeigern ein Anreiz geboten werden, ihr schwarzes Vermögen offen zu legen – hierfür sind verschiedene Varianten im Gespräch.
Aber auch auf kantonaler Ebene wird sich einiges bewegen. Der Steuerwettbewerb funktioniert immer besser, und zwar zum Wohl aller Steuerpflichtigen. Die Kantone Genf und Waadt werden demnächst über die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nachkommen abstimmen. Damit kommt dieses Thema erstmals in der französischsprachigen Schweiz vors Volk. Stimmen die beiden Kantone der Abschaffung zu, werden auch die letzten fünf Kantone, die diese Steuer noch kennen, über die Bücher gehen müssen.
Das Zürcher Stimmvolk hat im November 2003 für die Abschaffung der bei Liegenschaftsverkäufen anfallenden Handänderungssteuer gestimmt. Nachdem Zürich bereits bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen Dominoeffekt ausgelöst hat, ist nicht auszuschliessen, dass Ähnliches nun auch bei der Handänderungssteuer geschieht. Dass die hohen Grundsteuern die Mobilität der Schweizer einschränken, wird schon seit längerem kritisiert.
Werner A. Räber
BILANZ-Steuerexperte, geschäftsführender Partner der Dr. Thomas Fischer & Partner AG, Baar-Sihlbrugg. www.dr-fischer-partner.ch
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