Steuerzahler können sich auf die kommenden Jahre freuen. Denn wenn alles nach Plan läuft, stehen viele Erleichterungen an. Zu den Begünstigten zählen Ehepaare, KMUs und sogar Steuerhinterzieher. Letztgenannte dürfen auf eine Steueramnestie hoffen. Die wichtigsten Neuerungen und welche Gesetze noch zur Debatte stehen, lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Steueramnestie in Sicht
Kommt die Steueramnestie oder nicht? Diese Frage beschäftigt die Schweizer Steuerzahler seit vielen Jahren. Erst schien sie schon begraben, doch neue Vorstösse im Bundesparlament brachten wieder Bewegung in die Sache, was eine Durchsetzung der Steueramnestie wahrscheinlich macht. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates steht mehrheitlich hinter der parlamentarischen Einzelinitiative – gegen den Willen des Bundesrates.
Nach dem Vorschlag der liberalen Genfer Nationalrätin Barbara Polla müsste der Selbstanzeiger maximal fünf Prozent des nicht deklarierten Vermögens als Pauschale für Nach- und Strafsteuern abliefern. Ein attraktiver Anreiz, schwarzes Vermögen offen zu legen. Im derzeitigen Vorprüfungsstadium der Amnestie sind allerdings mehrere Varianten im Gespräch. Eine konkrete Voraussage über das Wenn und das Wie ist daher derzeit unmöglich.
Reichtumssteuer kein Thema
Wer im Rahmen der Steueramnestie sein Vermögen dem Fiskus offen legt, muss nicht befürchten, künftig durch eine Reichtums- oder eine Vermögenssteuer auf Bundesebene vermehrt zur Kasse gebeten zu werden. Der Genfer PdA-Nationalrat Jean Spielmann hatte in einer Motion eine stärkere Besteuerung von Einkommen und Vermögen gefordert. In seiner Stellungnahme widersetzte sich der Bundesrat solchen Ideen vehement. Vor allem wies er darauf hin, dass bereits der geltende Tarif der direkten Bundessteuer stark progressiv sei und damit die höheren Einkommen überproportional belaste.
Auch die Wiedereinführung einer Besteuerung des Vermögens natürlicher Personen durch den Bund ist nach Meinung des Bundesrates der falsche Weg. Es sei zudem ohnehin aussichtslos, da dazu eine Verfassungsänderung mit Zustimmung von Volk und Ständen notwendig wäre.
Alles Gute bringt das Steuerpaket 2001
Das Steuerpaket 2001 enthält neben einer Neuerung bei der Stempelsteuer, die dem Finanzplatz Schweiz zugute kommen wird, einschneidende Änderungen für die privaten Steuerpflichtigen. Mit einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung werden für selbst bewohntes Wohneigentum einerseits der Eigenmietwert und andererseits der Schuldzinsenabzug abgeschafft. Zudem wird ein Bausparmodell eingeführt, das es Steuerpflichtigen bis zum Alter von 45 Jahren erlaubt, zusätzlich zur Säule 3a während zehn Jahren jährlich maximal 12 000 Franken (Ehepaare das Doppelte) steuersparend anzulegen. Schliesslich bringt das Familienbesteuerungsmodell mit der Teilsplittingmethode eine tiefere Progression und damit grössere Steuerersparnisse für verheiratete Doppelverdiener.
Wird das Steuerpaket 2001 vom Volk wie erwartet nicht verworfen, rechnen Bund und Kantone zusammen mit Steuerausfällen von rund zwei Milliarden Franken. Die Zeit der Steuerfusssenkungen dürfte damit bis auf weiteres endgültig vorbei sein, denn bereits jetzt beklagen einige Gemeinden und Kantone rezessionsbedingte, zum Teil massive Steuerausfälle. Der Kanton Schwyz und mit ihm seine Gemeinde Freienbach, die steuergünstigste Gemeinde, haben bereits Steuerfusserhöhungen bekannt gegeben. Auch der Kanton Zug fasst Steuererhöhungen ins Auge, wird er doch zu den grossen Verlierern des eidgenössischen Finanzausgleichs gehören.
Luzern prescht vor
Andere Kantone, die bisher eher als steuerliche Hinterbänkler bekannt waren, versuchen, den Abstand zu den Spitzenreitern zu vermindern. Besonders aktiv zeigt sich der Kanton Luzern. Der Kanton wie auch die Stadt Luzern hatten bereits auf 2003 ihre Steuerfüsse gesenkt. Jetzt liegt eine Vorlage für die Änderung des Steuergesetzes auf dem Tisch. Diese soll Luzern sowohl für Firmen als auch Firmeninhaber attraktiver machen. In erster Linie ist eine Entlastung bei der Dividendenbesteuerung vorgesehen (siehe «Frischer Wind im Kanton Luzern» auf Seite 157). Zudem soll die Vermögenssteuer auf Beteiligungen um 30 Prozent ermässigt und die Kapitalsteuer für juristische Personen gesenkt werden.
Der Unternehmensgewinn wird durch die Gewinnsteuer in Aktienge-sellschaft oder GmbH und durch die Einkommenssteuer auf Dividenden beim Anteilsinhaber zweimal versteuert. Das ist vor allem den KMUs ein Dorn im Auge. Die geplante Regelung in Luzern könnte so Signalwirkung haben, denn Luzern wäre der erste grössere Kanton, der eine solche Steuererleichterung einführt. Zumindest dürfte das Vorpreschen der Luzerner der auch auf Bundesebene diskutierten Dividendenentlastung Vorschub leisten. Hier hat die Medaille aber eine Kehrseite. So sieht es jedenfalls der scheidende Finanzminister Kaspar Villiger, der meint, die Steuerausfälle sollten durch eine Beteiligungsgewinnsteuer kompensiert werden. Diese wäre eine Kapitalgewinnsteuer, die beim Verkauf von grösseren Firmenanteilen fällig wird. Betroffen wären vor allem KMUs, die bei Nachfolgeregelungen ihre Familienaktiengesellschaften an Dritte veräussern.
Fällt die Verrechnungssteuer auf Dividenden?
Im Bereich der Dividendenbesteuerung gibt es zudem Bewegung im Verhältnis der Schweiz zu den EU-Staaten. Mit der so genannten Mutter-Tochter-Richtlinie hatte die Europäische Union bereits vor Jahren das Übel der Quellensteuer (in der Schweiz Verrechnungssteuer genannt) auf grenzüberschreitenden Dividendenausschüttungen beseitigt, zumindest innerhalb der EU und auch nur beschränkt auf wesentliche Beteiligungen. Damit wurde erreicht, dass eine Dividendenausschüttung aus einer in der EU ansässigen Gesellschaft bei der – ebenfalls in der EU ansässigen – Muttergesellschaft ohne Quellensteuerbelastung ankommt.
Die Schweiz stand diesbezüglich bisher im Abseits. Denn die meisten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen zwar eine Reduktion der Quellensteuer, aber selten eine Nullsteuer vor. Damit war der Standort Schweiz für operative Gesellschaften und für Beteiligungsgesellschaften in vielen Fällen nicht attraktiv. Dies soll sich mit dem zweiten bilateralen Vertragspaket (Bilaterale II) ändern. Wenn alles nach Plan läuft, wird es noch vor Ende des Jahres fertig geschnürt sein.
Mit der Neuregelung der Dividendenbesteuerung wird ein als störend empfundenes Hindernis im Wirtschaftsverkehr mit der EU beseitigt werden. Die Neuerungen bringen den Unternehmen mit wesentlichen Beteiligungen eine deutliche Besserstellung gegenüber dem aktuellen Zustand und tragen dazu bei, die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort zu verbessern.
Schwarze Liste der OECD
Ungemach droht dem Wirtschaftsstandort Schweiz von Seiten der OECD. Diese führt eine Liste mit so genannten Steuerparadiesen. Das sind Länder, die sich in Steuerangelegenheiten nicht kooperativ zeigen und so der internationalen Steuerflucht Vorschub leisten. Derzeit mehren sich die Anzeichen, dass die Schweiz demnächst wieder auf dieser Liste erscheint. Da die Schweiz durch ihr Abseitsstehen in der EU international immer mehr an Bedeutung und Einfluss verliert, wird sie von einigen EU-Ländern benutzt, um von sich selber abzulenken.
Länder wie Belgien, Grossbritannien oder Irland kennen selber unterschiedlichste Steuerprivilegien und sind im gleichen Masse Anziehungspunkt für Steuerflüchtlinge. Der schwarze Peter soll nun aber der Schweiz zugeschoben werden, die das mangels einer Lobby kaum wird vermeiden können.
Kampf der KMUs gegen die Liquidationsgewinnsteuer
Die Liquidationsgewinnsteuer, die nach der Aufgabe von Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft anfällt, hat schon manchem Unternehmer schlaflose Nächte bereitet oder ihn sogar in den finanziellen Ruin getrieben. Besonders hoch fällt der Liquidationsgewinn jeweils dann aus, wenn Liegenschaften ins Privatvermögen übergeführt werden müssen. Besteuert und zusätzlich mit der AHV belastet wird dann die Differenz zwischen dem Buchwert und dem aktuellen Marktwert. Nicht selten liegt der Buchwert dabei kaum bei einem Viertel des Marktwertes, weil die Liegenschaft vor Jahrzehnten gekauft worden ist. Zudem konnten seit dem Kauf jährlich Abschreibungen vorgenommen werden.
Je nach Kanton müssen auf dem Liquidationsgewinn zusammen mit der AHV zwischen 40 und 60 Prozent an den Staat abgeführt werden. Jetzt bewegt sich gegen diese KMU-Landplage in Bern endlich etwas, wobei im Rahmen der so genannten Unternehmenssteuerreform II noch verschiedene Lösungen diskutiert werden. Eine mögliche Lösung sieht vor, dass der Liquidationsgewinn einer reduzierten Sondersteuer unterstellt wird, ähnlich wie Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse oder der Säule 3a. Eine abgeschwächte Variante will lediglich einen Besteuerungsaufschub bis zur späteren Veräusserung gewähren, wenn Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen übergeführt werden. Die Pläne sind auf Grund des Bundesdefizits allerdings wieder tiefer in die Schublade gerutscht. Doch die KMUs sind in Bern mit einer starken Lobby vertreten, weshalb Hoffnung besteht, dass sich hier in den nächsten zwei bis drei Jahren doch noch etwas tut.
Fusionen leicht gemacht
Der wirtschaftliche Wandel bringt es regelmässig mit sich, dass Unternehmensstrukturen geändert werden müssen. Aus einer Einzelfirma oder einer GmbH wird eine AG, eine AG wird in zwei neue Gesellschaften aufgeteilt, eine GmbH und eine AG wollen fusionieren usw.
Das neue Fusionsgesetz regelt alles in einem Guss und schafft gesamtschweizerische Einheitlichkeit.
Der gläserne Angestellte
Mit dem neuen Lohnausweis wollte die Schweizerische Steuerkonferenz ab 2004 den gläsernen Angestellten schaffen. Sämtliche Spesenbezüge, Naturalleistungen, Gehaltsnebenleistungen, zu denen zum Beispiel Flugmeilengutschriften zählen, und anderes müssten mit dem neuen Lohnausweis offen gelegt werden. Diese Posten wären damit steuerlich teilweise als Einkommen erfasst worden.
Die massive Opposition aus Wirtschaftskreisen, die vor allem eine grosse administrative Mehrbelastung der KMUs befürchteten, hat das Projekt verzögert oder sogar zum Stillstand gebracht. Die Steuerkonferenz teilte kürzlich mit, die Einführung des neuen Lohnausweises werde um ein Jahr verschoben und sei erst ab 2006 verbindlich. Eingeweihte sprechen inzwischen davon, dass der neue Lohnausweis ganz gestorben sei, da eine einheitliche Anwendung ohnehin kaum durchgesetzt werden könne.
Werner Räber
BILANZ-Steuerexperte, geschäftsführender Partner der Dr. Thomas Fischer & Partner AG, Sihlbrugg, www.dr-fischer-partner.ch
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