Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im Zusammenhang mit einem Vorfall beim Schweizer Börsenkonzern SIX eine Untersuchung eingeleitet. Wegen einer Software-Fehlfunktion seien Ende Juni 2022 bereits abgewickelte Transaktionen erneut ausgelöst und teilweise nochmals abgewickelt worden, hiess es im vor einer Woche veröffentlichten Geschäftsbericht 2022 der Notenbank. Die SNB habe die Prüfung der Ursache gestartet und die Aufarbeitung dieses Vorfalls durch eine externe Prüfgesellschaft in Auftrag gegeben. Die Prüfergebnisse sollen bis Mitte 2023 vorliegen.

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Der Repo-Markt sei aufgrund eines technischen Problems am 28. Juni unterbrochen worden, erklärte ein SIX-Sprecher am Dienstag. «Das Problem wurde rasch erkannt und die SNB und die Teilnehmer entsprechend zeitnah darüber informiert.» Danach seien Massnahmen zur Korrektur des Prozesses umgesetzt worden. Am selben Tag habe der Repo-Markt den ordentlichen Betrieb wieder aufgenommen.

Repos (Repurchase Agreements) sind ein Instrument der Notenbanken zur Umsetzung der Geldpolitik, mit dem die Liquidität im Finanzsystem gesteuert und das Zinsgefüge beeinflusst wird. Dabei kauft die SNB von einer Geschäftsbank Wertpapiere und vereinbart schon beim Kauf, dass die Bank die Wertpapiere später zurückkauft. Die Geschäftsbank erhält auf diese Weise Liquidität von der SNB. Für den Kredit verrechnet die SNB einen Zins. Die SIX ist die einzige Anbieterin dieser Dienstleistung in der Schweiz.

Stabilität des Finanzsystems hat oberste Priorität

Die SNB hat den Auftrag, die Teile der SIX zu überwachen, von denen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems ausgehen können. Das betrifft die zentrale Gegenpartei SIX x-clear, den Zentralverwahrer SIX SIS und das Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing. Diese müssen sicherstellen, dass sie gegenüber möglichen Störungen widerstandsfähig sind.

«Wir sind aufgrund der Unterstellung von Teilbereichen von SIX unter die Aufsicht der SNB in engem und regelmässigem Austausch mit der SNB», erklärte der SIX-Sprecher. Die SNB wollte über die Aussagen im Geschäftsbericht hinaus keine weiteren Angaben machen.

(reuters/rul)