Für Unternehmerinnen und Unternehmer hat die Börsenkrise wenigstens steuertechnisch eine positive Seite. Sie können nämlich Wertpapiere, die sie bisher im Geschäftsvermögen gehalten haben, mit einigen steuerlichen Vorteilen ins Privatvermögen überführen. Der Transfer muss dabei zum aktuellen Kurswert des Wertschriftenportfolios erfolgen.

Wie das Beispiel der Muster AG von Heinz Meier (siehe PDF) zeigt, muss zwar die Überführung der Wertschriften ins Privatvermögen in Form einer Dividendenzahlung als Einkommen versteuert werden. Steigen später aber die Kurse wieder auf die ursprünglichen fünf Millionen Franken, sind die zwei Millionen Kursgewinn steuerfrei. Das entspricht je nach Standort einer Steuerersparnis von 23 bis 50 Prozent, wobei die Einsparung in den Kantonen mit höherer Steuerbelastung entsprechend höher ist. Hinzu kommt, dass Heinz Meier auf der Dividendenzahlung keine Sozialabgaben wie AHV- oder Pensionskassenbeiträge zahlen muss. Und bei der Muster AG fallen auch keine Gewinnsteuern an, da diese im Geschäftsjahr 2008 einen Verlust erlitten hat.Voraussetzung für die Transaktion ist jedoch, dass die Muster AG noch einen Gewinnvortrag aus früheren Jahren von mindestens drei Millionen Franken aufweist, damit eine solche Dividendenzahlung zulässig ist. Und letztlich ist die Realisierung der Steuereinsparung davon abhängig, dass sich die Börsen erholen und eine positive Performance erzielt werden kann.

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Bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist der Zeitpunkt aus einem weiteren Grund günstig. Am 1.  Januar 2009 ist die erste Tranche der Unternehmenssteuerreform  II in Kraft getreten. Demnach besteuert der Bund Dividenden im Privatvermögen nur noch zu 60 Prozent. Ebenso der Kanton Jura. In den meisten Kantonen ist sie sogar tiefer, in Glarus gar nur 20 Prozent. Einzig die Kantone Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Tessin und Waadt besteuern Dividenden noch zu 100 Prozent.