Wie schön. Mit sechzig auf die Weltreise. Endlich Zeit für die Freizeit, und das in einem Alter, in dem man noch Bäume ausreissen mag. Frühpensionäre sind die eigentlichen Helden unserer Wirtschaftswelt: Sie haben ihre Ernte so zeitig eingebracht, dass sie nun früher als andere lustvoll von den Früchten leben können. Haben alle Verpflichtungen aufgekündigt, während die meisten Gleichaltrigen sich noch biegen und strecken müssen im Dienst unersättlicher Stakeholder.

Eines steht fest: Je früher man sich mit dem Thema Frühpensionierung auseinander setzt, desto besser. Wie genau man diesen Schritt in eine neue Lebensphase planen muss, zeigt das Beispiel des Ehepaars Kurt und Katharina Z. Bereits im Alter von 50 Jahren haben sie sich in Sachen Frühpensionierung beraten lassen. Damals, vor fünf Jahren, sah die Geschichte gar nicht so übel aus, und das Ehepaar beschloss, den Ausstieg mit 60 ins Auge zu fassen.

Heute, mit bald 55 Jahren, ist Kurt plötzlich nicht mehr so sicher, ob sich das Vorhaben auch wirklich finanzieren lässt. Denn in den letzten beiden Jahren ist durch den Börsencrash das Aktienportefeuille der beiden erheblich geschrumpft. Hiobsbotschaften wie der jüngste Entscheid des Bundesrates, die BVG-Mindestverzinsung von 4 auf 3 Prozent zu senken und die im Rahmen der ersten BVG-Revision angekündigte Reduktion des Rentensatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent, lassen die Hoffnung auf eine Frühpensionierung zusätzlich schwinden.

Immerhin: Sowohl Kurt wie Katharina gehören einer Pensionskasse an, die in ihrem Reglement eine Frühpension ab 60 vorsieht. Bisher konnte das Ehepaar mit einer Rente von rund 51 000 Franken pro Jahr rechnen. Mit den neuen Konditionen (siehe Tabelle 1 auf dieser Seite) sinkt bei einem Rentenbezug ab 60 die Jahresrente um über 5000 Franken.

Überbrückung bis zum regulären Pensionsalter
Spätestens heute, also rund fünf Jahre früher, müssen die notwendigen Schritte eingeleitet werden, damit das Projekt Frühpensionierung nicht zum Fiasko wird. Unser Ehepaar verfügt derzeit über einen Nettoverdienst von 140 000 Franken. Für den Ruhestand melden die beiden einen Bedarf von noch 120 000 Franken an.

Als fulminanten Auftakt zur Pensionierung wollen sich Kurt und Katharina eine ausgedehnte Pazifikreise gönnen, Kostenpunkt: 50 000 Franken. Nach der Rückkehr soll das Auto ersetzt werden – vielleicht zum letzten Mal? Anschaffungspreis: 60 000 Franken. Da es vor kurzem eine Totalsanierung seines Eigenheims vorgenommen hat, rechnet das Ehepaar mit keinen weiteren Grossinvestitionen, die den Rahmen der laufenden Unterhaltsrückstellungen sprengen könnten.

Die bei ihrer jeweiligen Ausgleichskasse angeforderten Berechnungen ergeben, dass die beiden dereinst über die maximale Ehepaarrente der AHV verfügen können. Nach heutigem Stand sind dies jährlich 37 080 Franken. Diese Rente wird allerdings erst ab dem 1.1.2013 fällig, sobald nämlich Kurt das reguläre Pensionsalter 65 erreicht hat. Katharina erhält bereits ab dem 1.8.2010, also mit 64, ihre Altersrente. Diese wird vorerst auf ihren eigenen Beiträgen berechnet, was zu einer jährlichen Rente von 20 760 Franken führt.

Katharina hat erfahren, dass es sich für sie lohnen könnte, die AHV-Rente vorzubeziehen. Tatsächlich gehört sie mit Jahrgang 1946 zu den glücklichen Frauen, die lediglich eine Renteneinbusse von 3,4 Prozent pro vorbezogenes Jahr in Kauf nehmen müssen. Erhält sie ihre AHV bereits mit 62 Jahren, beträgt die lebenslängliche Kürzung 6,8 Prozent. Zum Vergleich: Bei Kurt wären es 13,6 Prozent, was sich kaum lohnen würde.

Katharina wird in diesen zwei Jahren bis zur regulären Pensionierung einen Betrag von rund 36 000 Franken beziehen. Bis die jährliche Kürzung diesen Vorbezug wieder eingeholt hat, kann Katharina über 90 Jahre alt werden.

Die Einkommenssituation des Ehepaars stellt sich damit wie folgt dar: Ab 2008 verfügen Katharina und Kurt über jährlich knapp 64 000 Franken. Nach fünf Jahren steigen die Renten auf fast 82 000 Franken.

Für diese ersten fünf Jahre wird ein Kapitalstock von rund 292 000 Franken benötigt; darin wird auch das etwas spätere Einsetzen von Katharinas AHV berücksichtigt. Zusammen mit der geplanten Reise und dem neuen Auto sind es sogar 400 000 Franken. Das zeigt schon: Wer früh in Rente will, benötigt ein gutes Polster – vor allem, wenn man keine grossen Abstriche am Lebensstandard machen will.

Unser Ehepaar verfügt heute über ein Vermögen von gut 800 000 Franken, dazu kommt das Eigenheim mit einem Verkehrswert von 500 000 Franken, das mit einer Hypothek von 200 000 Franken belastet ist. Nach den ursprünglichen Prognosen sollten die Wertschriften derzeit bei rund einer Million liegen und bis Anfang 2008 auf knapp 1,4 Millionen weiterwachsen, wenn man eine durchschnittliche Verzinsung von sechs Prozent netto pro Jahr annimmt. Die Hälfte des Vermögens ist in Aktien und Aktienfonds angelegt, der Rest in Obligationenfonds und Einmaleinlagen investiert. Vorsichtshalber rechnen die beiden für die kommenden fünf Jahre nur mit einer bescheidenen Entwicklung von drei Prozent netto pro Jahr, was ein Endkapital von rund 930 000 Franken ergibt.

Zu diesem Vermögen kommen noch die Gelder ihrer 3a-Konten mit je rund 100 000 Franken nach Steuern. Sie haben geplant, diese Guthaben nicht etwa im gleichen Jahr, sondern aus steuertechnischen Gründen zeitlich gestaffelt zu beziehen. Zwei Einmaleinlagen wurden ausserdem so gesteuert, dass sie in diesen ersten fünf Überbrückungsjahren ablaufen werden. Für das restliche Kapital wird weiterhin ein Wachstum von drei Prozent netto prognostiziert.

Ab 2013, also dem Beginn der Ehepaar-AHV, setzt dann der Kapitalverzehr ein.

Mit der angenommenen künftigen Verzinsung von drei Prozent netto reicht dieser Kapitalstock von rund 846 000 Franken bei gleich bleibendem jährlichem Verzehr von knapp 39 000 Franken immerhin für mehr als dreissig Jahre.

Natürlich hoffen Kurt und Katharina auf eine höhere Durchschnittsrendite als diese bescheidene Prognose. Denn schliesslich wurde bei der vorliegenden Berechnung noch gar keine Teuerung berücksichtigt. Soll die Kapitalentnahme beispielsweise zum Ausgleich der Inflation nur um jährlich drei Prozent gesteigert werden, wäre das Vermögen bereits nach 21 Jahren aufgebraucht, also im Alter von rund 86 Jahren.

An der heutigen Vermögenszusammensetzung wird vorläufig nichts geändert. Den Wertschriften soll die nötige Zeit gelassen werden, um sich zu erholen. Allfällige Einnahmenüberschüsse legen die Ehegatten ganz konservativ aufs Sparkonto, um etwas zusätzliche Liquidität aufzubauen. Allenfalls können sie weitere Einmaleinlagen mit gestaffelten Ablaufterminen platzieren, etwa aus überschüssigen Sparguthaben oder sobald Wertschriften wieder ohne Verlust verkauft werden können. Dabei ist zu beachten, dass die Einmaleinlagen vor dem 66. Altersjahr abgeschlossen werden und ausserdem eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren aufweisen – besser und rentabler sind allerdings zehn Jahre oder mehr.

Es ist keinesfalls so, dass Kurt und Katharina im Pensionsalter auf Aktien verzichten sollten. Deren Anteil sollte sich aber auf den Vermögensteil beschränken, der mindestens zehn Jahre nicht zur Verfügung stehen muss. Vollkommen risikolos sollen Gelder angelegt werden, die in einem Zeitrahmen von fünf Jahren verbraucht werden. Dank einer ausgewogenen Mischung aus Wachstums- und Verzehrkapital haben Kurt und Katharina damit die besten Voraussetzungen für ein langfristiges und sicheres Einkommen im Alter.

Kapital oder Rente?
Angesichts einer drohenden niedrigeren gesetzlichen Mindestverzinsung stellt sich die Frage, ob Kapital- oder Rentenbezug die bessere Lösung ist, immer drängender. Bekanntlich müssen die Renten aus AHV und BVG zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden, der Verzehr von Kapital ist hingegen steuerfrei. Kurt und Katharina liebäugeln deshalb mit dem Bezug des BVG-Kapitals an Stelle der Renten. Bei Katharina kommt zudem der Umstand dazu, dass ihr Pensionskassenreglement keine Witwerrente vorsieht. Sollte sie kurz nach der Pensionierung sterben, würde das ganze Geld an die Pensionskasse zurückfallen. Falls Kurt sterben sollte, wird an Katharina immerhin eine Witwenrente entrichtet, aber eben nur 60 Prozent der vorangehenden Altersrente. Natürlich ist sich das Ehepaar bewusst, dass die Kapitaloption bedeutet, dass es das ganze Anlagerisiko alleine tragen muss. Zudem wird ihnen ja nicht das ganze angesparte Kapital zur Verfügung stehen, sondern es muss eine Kapitalsteuer entrichtet werden. Diese richtet sich nach der Höhe des Kapitals, ist also progressiv. Wie bei den Geldern der Säule 3a lohnt sich deshalb ein gestaffelter Bezug, denn dadurch kann die Steuerlast deutlich gesenkt werden. Taktisch eignet sich hierzu eine Amortisation der Hypothek im Rahmen der Wohneigentumsförderung.

Zwei Dinge sind hierbei noch zu beachten: Die Kapitaloption ist spätestens drei Jahre vor dem reglementarischen Rentenalter anzumelden. Da beide Pensionskassen eine Pensionierung mit 60 gestatten, muss das Begehren vor dem 57. Geburtstag gestellt werden, bei Katharina also schon im Jahr 2003. Und die Amortisation sollte ebenfalls drei Jahre vor der Pensionierung getätigt werden.

Natürlich gilt es nicht nur den positiven Effekt der Steuerersparnis zu berücksichtigen. Denn gleichzeitig sinkt die Hypothekarbelastung, was jedoch andererseits einen Steueranstieg bewirkt. Wie das Rechenbeispiel zeigt, wird dieser Negativeffekt jedoch mehr als ausgeglichen. Später kann die Hypothek wieder erhöht und das damit neu zur Verfügung stehende Geld Gewinn bringend angelegt werden.

Auch als Frühpensionäre AHV-pflichtig
Ein weiterer wichtiger Punkt, den das Ehepaar Z. in seinem Frühpensionsbudget berücksichtigt hat, sind die AHV-Beiträge, die bis zum regulären Pensionsalter weiterhin entrichtet werden müssen. Dies gilt sogar während der Zeit des AHV-Vorbezugs. Die Beiträge werden auf Grund des vorhandenen steuerbaren Vermögens erhoben. Allfällige Renten – ausser AHV- und IV-Renten – werden dazu mit dem Faktor 20 multipliziert und dem Vermögen zugeschlagen. Die Ehegatten zahlen ihre Beiträge jeweils auf dem halben Betrag. Auch hier schneidet die Kapitaloption günstiger ab.

Doch es gibt auch hier einen Trick, um diese hohen Beiträge zu vermeiden: Falls ein Ehegatte im Rahmen einer Teil-Erwerbstätigkeit mindestens die Hälfte seines geschuldeten Beitrages entrichtet, wird er als erwerbstätig eingestuft und zahlt nur diesen Beitrag. Der nicht erwerbstätige Ehepartner ist dann beitragsfrei mitversichert. Im ersten Fall müsste ein Jahreseinkommen von gegen 11 800 Franken, im zweiten Fall sogar nur von knapp 10 000 Franken erzielt werden.

Eines zeigt sich jedenfalls ganz klar: Wer in Gedanken mit der Frühpensionierung spielt, sollte möglichst früh damit beginnen, sich für diesen Zweck ein finanzielles Polster aufzubauen – und das kann dauern.
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