Obwohl die angemessene Höhe des BVG-Mindestzinses oft und gerne diskutiert wird, schätzen viele seinen tatsächlichen Effekt falsch ein. Der Zinsertrag leistet neben den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen einen erheblichen Beitrag zum Vorsorgekapital. Kurz gesagt: Je älter man ist, umso höher ist der Zinsanteil am Gesamtkapital.
Welche Differenzen beim Alterskapital durch unterschiedlich hohe Zinssätze entstehen können, zeigt die Grafik. Mit 2,5 Prozent Zins erreicht der Versicherte im Alter von 65 Jahren ein Schlusskapital von rund 431 000 Franken. Bei 5 Prozent Zins erhöht sich sein Vorsorgevermögen bis zur ordentlichen Pensionierung auf 703 000 Franken. Als Faustregel gilt: 1 Prozentpunkt mehr Zins steigert die Altersleistung um 20 Prozent. Nicht grundlos bezeichnet man den Zins in der beruflichen Vorsorge als dritten Beitragszahler.
Überschätzt hingegen wird der Zinseffekt häufig bei der Hochrechnung der persönlichen Altersleistung. Hier setzt man üblicherweise bis zum Alter 65 den BVG-Zinssatz ein, derzeit also 2,5 Prozent. Damit sind Fehlinterpretationen vorprogrammiert. Denn in der Regel enthält die vorhergesagte Altersleistung den Mindestzinssatz bereits als Ertrag. Man vergleicht dann also die bereits verzinste Rentenleistung im Alter 65 mit dem heutigen Lohnniveau. Selbstverständlich fällt diese Betrachtung für den Versicherten zunächst erfreulich aus. Denn je jünger er ist, umso grösser ist der Zinseffekt. Die Altersleistung erscheint dann um einiges höher, als deren Kaufkraft, bezogen auf den gegenwärtigen Lohn des Versicherten, tatsächlich ist. Rechnet man etwa die Altersleistung für einen 45-Jährigen ohne Zins über 20 Jahre hoch, liegt sie um gut ein Drittel tiefer, als dies sein Versicherungsausweis zeigt.
Die Angestellten sollten die vorausberechnete Altersleistung in ihrem Versicherungsausweis also nicht für bare Münze nehmen. Denn je jünger sie sind, umso stärker beschönigt der eingerechnete Zinseffekt das Ergebnis.