Die vorzeitige Pensionierung führt immer zu einer Leistungskürzung, weil drei ungünstige Komponenten aufeinandertreffen: Da weniger lang Kapital angespart wird, entfallen Beiträge und Zinserträge. Zudem muss das reduzierte Kapital länger reichen, um die Dauer der vorzeitigen Pensionierung zu überbrücken. Als Faustregel gilt, dass sich die Rente pro vorbezogenes Jahr um acht bis neun Prozent reduziert (siehe Tabelle). Die Kürzungen sind deshalb so drastisch, weil die Prämien kurz vor der Pensionierung am höchsten sind. Zudem spielt die Verzinsung eine wichtigere Rolle, weil am meisten Alterskapital vorhanden ist.
Wer eine vorzeitige Pensionierung anstrebt, muss zunächst folgende Fragen für sich beantworten:
– Welche finanziellen Verpflichtungen habe ich als Pensionierter?
– Wie hoch sind meine Renten aus AHV und Pensionskasse?
– Auf wie viel Erspartes kann ich zurückgreifen?
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Die Standortbestimmung zeigt, welche Einkommenslücke die Frühpensionierung bringt und ob sie überbrückbar ist. Viele Pensionskassen und unabhängige Finanzberater bieten in diesem Bereich Entscheidungshilfen und professionelle Beratung.
Als nächsten Schritt sollte man von seiner PK konkrete Angaben und Berechnungen verlangen. Man muss abklären, ob das Reglement eine Frühpensionierung überhaupt vorsieht und wie hoch die Rentenkürzung ist. Verschiedene Arbeitgeber fördern die Frühpensionierung sogar. Sie gestalten die Rentenkürzungen moderat aus oder bezahlen Überbrückungsrenten bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Pensionsalters. Dies sind aber Ausnahmefälle. Meist muss man selber sehen, wie man die Rentenkürzung kompensieren kann.
Neben der reduzierten Pensionskassenrente sollte man auch die AHV-Problematik berücksichtigen. Denn die AHV-Beitragspflicht besteht weiterhin. Wenn man keiner Nebentätigkeit nachgeht oder der Ehegatte entsprechend hohe AHV-Beiträge bezahlt, muss man auf dem Vermögen AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger bezahlen. Auch bei der AHV ist ein Vorbezug der Rente möglich – allerdings nur für maximal zwei Jahre. Dafür wird die AHV-Rente lebenslänglich um 6,8 Prozent gekürzt, bei Frauen, die 1947 oder früher geboren worden sind, um die Hälfte davon. (Mehr Informationen dazu in BILANZ 11/05: «PK-Einkäufe rentieren doppelt».)
Letztlich lautet die alles entscheidende Frage für die Frühpensionierung immer: Wie schliesse ich die daraus resultierende Einkommenslücke? Idealerweise kann man die Ersparnisse aus der dritten Säule dafür einsetzen. Seit dem 1. Januar 2006 kann man die Rentenverluste sogar steuerlich optimiert abbauen. Dies erfolgt mit speziellen Zahlungen an die PK, welche die Verluste bei vorzeitiger Pensionierung ausgleichen. Diese Form des Einkaufs ist selbst dann gestattet, wenn man bereits einen Wohneigentumsvorbezug getätigt hat. Voraussetzung dafür ist, dass dies innert dreier Jahre vor der ordentlichen Pensionierung erfolgt. Hier macht der Gesetzgeber eine Ausnahme von der seit 1. Januar 2006 geltenden Regel, die einen zeitgleichen Einkauf und Vorbezug ausschliesst.
Diese sogenannten Einkäufe in die vorzeitige Pensionierung sind allerdings nur möglich, wenn das Reglement der Pensionskasse dies vorsieht.
Nehmen wir als Beispiel eine Frühpensionierung mit 64 Jahren an. Um eine analoge Rente wie im Alter 65 zu erreichen, müsste man mit 64 rund 70 000 Franken zusätzlich in die PK einschiessen. Diesen Betrag kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dank diesem Einkauf in die vorzeitige Pensionierung hilft der Staat sogar bei der Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung mit. Bei einer Steuerprogression von 30 Prozent bezahlt der Staat volle 30 Prozent an die vorzeitige Pensionierung. Der Versicherte muss nur die restlichen 70 Prozent aufbringen. Eine ausgesprochen komfortable Situation. Schade, dass bis heute nur wenige Pensionskassen diese Option bereits anbieten.
Dr. Martin Wechsler,
Mitglied Expertenteam BILANZ,
Inhaber von Dr. Martin Wechsler,
Büro für umfassende Pensionskassenberatung, Aesch BL,
www.alters-vorsorge.ch