Per 1. Januar 2006 sind 250 neue Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten. Die zunehmende Regulierungsdichte bringt erheblichen Mehraufwand und oftmals mehr Verunsicherung als klare Rechtsverhältnisse. Nicht selten haben wir es bei Gesetzesrevisionen noch dazu mit Verschlimmbesserungen zu tun. So sind zum Beispiel künftig beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung bezüglich der Rentnerübernahme neue Probleme programmiert.
Als Reaktion auf das so genannte Winterthur-Modell hat das Parlament Gesetzesbestimmungen verabschiedet, die für KMU den Pensionskassenwechsel erleichtern. Die gesunkenen Anlagerenditen machten die Übernahme von Rentnerbeständen für Vorsorgeeinrichtungen in den letzten Jahren völlig unattraktiv. Denn ausreichende Rückstellungen waren oftmals nicht vorhanden, und einen Teil der laufenden Rentenzahlungen finanzierte man in den guten Börsenjahren locker aus den Gewinnen.
Als die Anlagerenditen zusammenbrachen, mussten KMU beim Pensionskassenwechsel oft hohe Nachschusszahlungen leisten. Denn meist forderte der neue Anbieter für die Übernahme der Rentner ein höheres Deckungskapital, als der bisherige mitzugeben bereit war. Die dafür nötigen Summen überstiegen oftmals die Finanzkraft der Unternehmen oder brachten sie in eine angespannte Wirtschaftslage. So entstanden goldene Fesseln, welche die 1. BVG-Revision mit griffigen Gesetzesbestimmungen gelockert hat.
Allerdings nur zum Teil. Denn man hat vergessen, diese Regelung als verbindlich für alle Pensionskassen zu erklären. Statt sie nun einfach auf sämtliche Pensionskassen auszudehnen, basteln die Parlamentarier bereits an neuen Gesetzesartikeln.
Es ist ohnedies absolut unverständlich, wieso die Frage der Rentnermitgabe auf gesetzlicher Ebene nur formell und nicht materiell geregelt ist. Immer noch berechnen Vorsorgeträger die Lebenserwartung der Rentner und somit die erforderlichen Rentendeckungskapitalien nach unterschiedlichen Kriterien. Eine gesamtschweizerisch gültige Tabelle für die Mitgabewerte der Rentner würde die Problematik auf einfachste Art lösen. Schliesslich verändert sich die Lebenserwartung eines Rentners wohl kaum durch einen Pensionskassenwechsel.
Nach den Vorstellungen des Nationalrats soll inskünftig ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung erst möglich sein, wenn die neue Vorsorgeeinrichtung die Rentnerübernahme schriftlich bestätigt. Denschwarzen Peter in der ganzen Rentnerfrage schiebt man ganz einfach wieder den Unternehmen zu. Und damit trifft es einmal mehr die kleinen und mittleren Unternehmen besonders arg.
Mit der vorgesehenen Gesetzesbestimmung legt der Nationalrat den KMU nun wissentlich bleierne Fesseln an. Denn in seinem Bericht bemerkt er dazu: «Dabei wird in Kauf genommen, dass ein Arbeitgeber, auch wenn er die Bedingungen der bisherigen Vorsorgeeinrichtung als unbefriedigend betrachtet, unter Umständen bei dieser Vorsorgeeinrichtung verbleiben muss.»
Die erklärten KMU-Vertreter im Parlament haben diese Debatte wohl nicht sehr aufmerksam verfolgt. Denn die Auswirkungen sind für Unternehmen und deren Versicherte fatal: Sie sind der alten Vorsorgeeinrichtung sozusagen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Diese kann ihre Risikoprämien und Verwaltungskosten beliebig erhöhen, ohne dass die Firma die Vorsorgeeinrichtung wechseln darf. Somit schiebt der Nationalrat dem einst von ihm selbst geforderten freien Wettbewerb in der zweiten Säule gleich wieder einen Riegel vor.
Wenn es schon neue Regeln braucht, dann beschränke man sich doch bitte auf die sinnvollen: Der einzig vernünftige Grundsatz lautet doch, dass die Rentner bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung bleiben. Sie hat auch die Prämien für diese Rentner berechnet und erhoben. Also muss sie auch die nötigen Mittel zur Finanzierung ihrer künftigen Verpflichtungen bereitstellen. Aber dies würde wohl der heutigen Gesinnung widersprechen.
Ein Versicherungsbroker brachte es unlängst auf den Punkt: «Die Prämien kassieren alle gerne, aber die Rentner wollen sie dann abschieben.» Da haben wohl einige den Sinn der beruflichen Vorsorge missverstanden. Wer, wenn nicht die Rentner, soll denn davon profitieren?