In den Töpfen der öffentlichrechtlichen Pensionskassen klaffen erhebliche Deckungslücken. Etwa 16 Milliarden beträgt die Differenz zwischen dem vorhandenen Kapital und den Leistungsverpflichtungen für die rund 700 000 Versicherten (siehe Tabelle).

Begründet wird dieses Defizit meist mit den fehlenden Arbeitgeberbeiträgen. Verursacht wird es allerdings, weil die öffentlichrechtlichen Pensionskassen nicht korrekt finanziert sind. Sie versprechen mehr, als sie leisten können. Beispiele dafür sind die grosszügigen Regeln für die vorzeitige Pensionierung oder der nicht finanzierte Teuerungsausgleich für die Rentner. Notwendige Anpassungen an die veränderten Rahmenbedingungen haben bei den öffentlichrechtlichen Pensionskassen nie stattgefunden. Sie haben weder den Rentenumwandlungssatz gesenkt, um die steigende Lebenserwartung abzufedern, noch auf die zunehmenden Invaliditätsfälle mit Prämienerhöhungen reagiert. Während die Versicherten der privaten Pensionskassen Leistungskürzungen und Kostensteigerungen hinnehmen mussten, hielten die öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen stets am Status quo fest.

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Nun will der Bundesrat das Defizit der öffentlichrechtlichen Pensionskassen ausgleichen. Nicht etwa indem er das längst fällige Gleichgewicht zwischen Leistungen und Finanzierung fordert. Im Gegenteil: Innerhalb der nächsten 30 Jahre sollen die Unterdeckungen vollständig ausfinanziert werden. Doch ohne die erforderlichen Korrekturen füllt man auf der einen Seite Lücken auf und lässt auf der anderen laufend neue entstehen. Zudem werden die Versicherten der privaten Einrichtungen, die schon längst mit niedrigeren Leistungen rechnen müssen, für die sie mehr bezahlen, erneut zur Kasse gebeten. Denn ohne Zustupf aus den Steuereinnahmen ist eine Auskapitalisierung schlichtweg unfinanzierbar.