Die Wohntraumstudie 2023 für die Schweiz spricht eine klare Sprache: Beim bevorzugten Immobilientyp verteidigt das freistehende Einfamilienhaus mit 52 Prozent der Befragten seinen unangefochtenen Spitzenplatz als beliebteste Wohnform. Und 57 Prozent der Mietenden träumen davon, einmal Wohneigentum zu erwerben. Ein Erbvorbezug kann diesen Traum ermöglichen, den man andernfalls gar nicht oder zu wesentlich teureren Konditionen hätte finanzieren müssen. Als Erbvorbezüge gelten Schenkungen, die sich die empfangende Person im künftigen Erbfall an den Erbteil anrechnen lassen muss.

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Warum die Option des Erbvorbezugs beim Wohneigentum für viele immer relevanter wird, zeigt die Entwicklung des UBS Composite Index beispielhaft. Der Index basiert auf den Transaktions- und Angebotspreisindizes von Wüest Partner, IAZI und FPRE. Tatsächlich ist der Preis von Eigenheimen seit dem Jahr 2000 inflationsbereinigt um 95 Prozent gestiegen. Im Falle von Eigentumswohnungen betrug der Wertzuwachs 103 Prozent, während er bei Einfamilienhäusern bei 87 Prozent lag.