Sie haben schon mal davon gehört: Seit Anfang 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft. Damit beschäftigt haben sich gemäss einer Studie der ZKB allerdings erst wenige. Die erste Auseinandersetzung mit dem Thema Vererben findet im Schnitt im Alter von etwa Mitte vierzig statt. Massnahmen werden aber meist erst gegen die Pensionierung hin umgesetzt. Dabei raten Spezialistinnen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Mit den neuen Regelungen im Erbrecht gibt es einige Veränderungen und Gewinner. In erster Linie profitieren davon die Erblasserinnen und Erblasser: Man kann neu in jeder familiären Konstellation die Hälfte seines Vermögens frei verteilen; nur noch der Ehepartner oder die Ehepartnerin sowie die Nachkommen erhalten einen Pflichtteil. Dies gilt allerdings nur, wenn man mit einem Testament oder einem Erbvertrag vorgesorgt hat – dann kann man zumindest einen Teil des Nachlasses gemäss den eigenen Wünschen vererben. Und dieser frei verfügbare Anteil ist seit dem Inkrafttreten des neuen Erbrechtes merklich grösser geworden.