Es geht schon um Verzicht. Wir haben zum Beispiel das Auto abgeschafft», sagt Jonas Jeger. Er lebt mit Partnerin Nadia Donati in Bern. Als vor zwei Jahren Tochter Heidi auf die Welt kam, richteten sie ihr Leben auf die Elternschaft aus und reduzierten ihre Arbeitspensen. Jonas gab seine Kaderposition in Zürich auf und wechselte nach Bern, um mehr bei der Familie zu sein.
Nadia und Jonas, die in Wirklichkeit anders heissen, kamen so nach Heidis Geburt auf ein gemeinsames Jahreseinkommen von 84'000 Franken. Um über die Runden zu kommen, setzten sie Prioritäten. Jonas sagt: «Es war komisch für mich, das Auto zu verkaufen. Ich hatte immer eines, seit ich 18 Jahre alt war. Aber wir mussten mit unseren Ressourcen bewusst umgehen.»
Es war für das Paar auch stimmig, sich dagegen zu entscheiden, in eine grössere Wohnung oder ein Haus zu ziehen. Nadia sagt: «Die Gehaltseinbussen waren ein grosses Thema, aber das Wichtigste war für uns, dass wir als Eltern für Heidi da sind.»
Wenn Paare Eltern werden, verändern sich die finanziellen Verhältnisse meist deutlich. Die Gegenwart fordert so viel Aufmerksamkeit, dass die Zukunft aus dem Blick geraten kann. Dabei gilt längst nicht nur für Teilzeit arbeitende Mütter, dass sie auf ihre Absicherung im Alter achten müssen. Das Schweizer Vorsorgesystem ist ausgerichtet auf die traditionelle Ehe und auf den Vollzeitangestellten, der vierzig Jahre ohne Pause für seine Rente einzahlt.
Lücken im Vorsorgesystem
Jede Familie, die ein anderes Modell lebt, muss die Lücken im System persönlich abdecken: unverheiratete und homosexuelle Paare, Alleinerziehende, Patchworkfamilien. Und ja, auch Väter, sobald sie nicht als Hauptverdiener in Vollzeit arbeiten.
Jonas Jeger hat sein Geld zwar im Blick: «Ich bin ein konservativer Finanzmanager und verabscheue Schulden. Ich habe immer einen Sockel von 15'000 Franken auf der hohen Kante, darunter gehe ich nicht.»
Auch sparen fällt ihm leicht: «Ich bin gut darin, mir zu überlegen, was ich brauche und was nicht, und für konkrete Ziele zu sparen. Für Musikequipment etwa oder Reisen mit der Familie. Ich kann Tage verbringen, ohne dass ich Geld ausgeben muss.»
Trotzdem räumt er ein: «Was leidet, ist die Altersvorsorge. Als Single habe ich in die dritte Säule eingezahlt, das habe ich jetzt seit fünf Jahren stillgelegt.»
Vorsorgen für Tod oder Trennung
In der Zeit von Schwangerschaft und Geburt bevorzugen Paare sicher einen positiven Blick auf die Zukunft. Sie mögen nicht daran denken, dass einem Elternteil etwas zustossen oder die Beziehung scheitern könnte. Doch es gibt Möglichkeiten, wie junge Eltern die Folgen eines Ernstfalls abmildern können.
Zum Beispiel für einen Angestellten, der als moderner Vater Teilzeit arbeitet wie seine Frau auch. Es wäre schlimm genug, wenn er seine Ehefrau verlieren würde, bevor die Kinder erwachsen sind. Zusätzlich drohen ihm finanzielle Schwierigkeiten: Ein Witwer erhält eine Hinterbliebenenrente nur so lange, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt geworden ist.
Geld ist nicht wichtig, solange man welches hat. Die allermeisten Familien müssen mit ihrem Budget haushalten. Worauf es sich bei den Familienfinanzen zu achten lohnt, erläutern wir in dieser Serie. Die einzelen Teile erscheinen im wöchentlichen Abstand.
► Teil 1: So viel kostet ein Kind
► Teil 2: Als Paar sein Geld verwalten
► Teil 3: Als Familie sparen und vorsorgen
► Teil 4: Investieren fürs Kind (Publikation folgt)
Das gilt übrigens auch für Homosexuelle in einer eingetragenen Partnerschaft, wenn sie ein Kind grossziehen. Das System geht davon aus, dass ein Mann sich und seine Familie vollständig selbst finanzieren kann, sobald die Kinder volljährig sind.
Eine Witwe erhält dagegen über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus eine Hinterbliebenenrente. Auch dann, wenn sie vor dem Tod des Ehemannes die Hauptverdienerin war.
Vorteil für Unverheiratete bei der Vorsorge
Bessergestellt als Ehepaare sind in der AHV einzig unverheiratete Doppelverdiener. Sie erhalten beide als Individuen je eine Rente und kombinieren darum ihre Ansprüche. So beziehen sie maximal 33 Prozent mehr Rente als Verheiratete.
Die Ansprüche von Ehegatten werden dagegen gemeinsam berechnet und betragen maximal das 1,5-Fache der Höchstrente. Das entsprach 2019 einer Zahlung von 3555 Franken pro Monat, während unverheiratete Paare maximal 4740 Franken monatlich beziehen konnten.
Anders sieht es aus, wenn sich das unverheiratete Paar für eine klassische Rollenteilung entscheidet, die Frau also beruflich zurücksteckt. «In diesem Fall sollten sich die Paare darüber bewusst sein: Wer unverheiratet ist und zu Hause bleibt, um die Kinder zu betreuen, ist oft schlecht abgesichert», sagt Nicole Müller, Pensionsexpertin im VZ Vermögenszentrum.
Bei einem Ehepaar muss der erwerbstätige Partner den Mindestbeitrag für die AHV übernehmen und die erwirtschafteten Ansprüche werden im Fall einer Scheidung gesplittet.
Im Konkubinat besteht keine Verpflichtung, für die Partnerin zu bezahlen. Auch eine freiwillige Vorsorge über die zweite und dritte Säule bleibt verwehrt, denn diese sind für Erwerbstätige konzipiert. Die obligatorischen Zahlungen für die zweite Säule beginnen ab einem Einkommen von 21'330 Franken im Jahr.
Sparen mit Fonds, Pensionskasse und Testament
Im Zweifel bleibt nur die private Vorsorge, zum Beispiel ein Fondssparplan. Paare ohne Traschein können zur Absicherung einen Konkubinatsvertrag abschliessen. «Darin kann ein unverheiratetes Paar vertraglich vereinbaren, dass der Partner mit dem höheren Einkommen jährlich einen bestimmten Betrag in die Altersvorsorge für den anderen einzahlt», sagt Karin Hochl, Anwältin für Familienrecht. «Eine solche Regelung sollte mindestens so lange gelten, wie der eine Partner infolge familiärer Pflichten reduziert erwerbstätig ist.»
«Es lohnt sich immer, das Reglement der Pensionskasse zu lesen.»
Nicole Müller, VZ-Vermögenszentrum
Auch für den Todesfall des Partners sollten Paare ohne Trauschein gewappnet sein. Bei vielen Pensionskassen können sich Partner gegenseitig eintragen, wenn sie nicht verheiratet sind. Damit werden sie anspruchsberechtigt, falls der Partner stirbt. Pensionskassen entrichten in dem Fall freiwillig eine Rente oder eine Einmalzahlung, obwohl sie gesetzlich nicht verpflichtet sind.
Allerdings stellen viele von ihnen Bedingungen. Zum Beispiel muss die Partnerschaft vor dem Tod mindestens fünf Jahre gedauert haben oder der Hinterbliebene muss vom Partner finanziell unterstützt worden sein. «Es lohnt sich immer, das Reglement der Pensionskasse zu lesen. Leider tun dies nur die wenigsten», sagt Nicole Müller.
Wichtig ist für Unverheiratete auch ein Testament, obwohl es dabei eine Fussnote gibt. «Wer im Konkubinat lebt und seinem Partner Vermögen vererben möchte, sollte wissen, dass der Hinterbliebene Erbschaftssteuer darauf zahlen muss.» Der Steuersatz steigt progressiv und unterscheidet sich je nach Kanton.
Im Kanton Zürich zum Beispiel werden bei einem Erbe von 100'000 Franken 7 Prozent fällig. Bei 500'000 Franken sind es schon 25 Prozent. Und das nur mit Testament, sonst geht der Konkubinatspartner leer aus. Es zeigt sich: Es ist ganz schön viel Papierkram nötig, um unverheiratet als Familie abgesichert zu sein.