Mehrere Medien – auch HZ – hatten am Donnerstag vermeldet, dass die grösste Kantonalbank bei den Negativzinsen die Schraube anziehe: Einem ZKB-Kunden war angekündigt worden, ihm werde für den Betrag oberhalb von 100'000 Franken ein Abzug von 0,75 Prozent pro Jahr belastet; dies hatte der «Tages-Anzeiger» erfahren. 
 
Die Zürcher Kantonalbank reagiert nun mit einem präzisierenden Statement: Dass «die Bank Barguthaben von CHF 100'000 neu mit Negativzinsen belastet», seien «Falschaussagen». Und weiter: «Es ist nicht richtig, dass die Zürcher Kantonalbank ab einem Barguthaben von CHF 100'000 Negativzinsen weiterverrechnet.» Der dargestellte Einzelfall sei nicht repräsentativ für die ZKB-Negativzinspolitik.

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«Selbstverständlich ist die Bank nicht an rein opportunistischen Geldern interessiert, welche zur Vermeidung von Negativzinsen bei anderen Instituten zu uns fliessen. Die Bank prüft daher Zuflüsse genau und entscheidet individuell, ob und welche Freigrenze gewährt wird.»

Es geht um die Neugelder

Doch grundsätzlich habe sich an der Politik der Weitergabe der Negativzinsen nichts geändert. Man habe differenzierte Lösungen – doch keinen fixen Betrag, ab dem Negativzinsen zwingend erhoben werden. 

Dass es um Einzelfälle geht, war gestern auch schon bekannt. Ein Aspekt kommt nun aber klarer ans Licht: Die Banken wollen vor allem «Fluchtgelder» abhalten – also Zuflüsse von Neukunden, die am neuen Ort grössere Summen ohne Abzug parkieren möchten.

Dahin deutet auch die Entwicklung bei der Raiffeisen-Gruppe: Wie eine Umfrage des «Blick» bei diversen Raiffeisen-Banken zeigt, wird die Situation dort ebenfalls möglichst individuell beurteilt – und nicht nach dem Giesskannenprinzip. Das heisst auch: Bei Neukunden ist man wachsam. Der Chef der Raiffeisenbank Zug, Matthias Brunner, meldet zum Beispiel, dass Neukunden mit grösseren Beträgen differenziert beurteilt würden: «Es kann aber nicht in unserem Interesse sein, unbegrenzt Kunden aufzunehmen, die bei anderen Banken vor Negativzinsen flüchten.»
 

(rap)

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