Der Bundesrat berücksichtigte die korrigierten finanziellen Aussichten für die AHV, wie er mitteilte. Die Ausgaben für die Alters- und Hinterlassenenversicherung dürften 2033 rund 4 Milliarden Franken tiefer ausfallen als bisher angenommen. Daher erachtet der Bundesrat die Erhöhung der Mehrwertsteuer als angemessen für die Finanzierung der 13. AHV-Rente.

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Nur noch eine Variante

In der Vernehmlassung hatte er noch zwei Finanzierungsvarianten zur Diskussion gestellt: eine alleine mit höheren Lohnbeiträgen und eine Kombination von höheren Lohnbeiträgen und mehr Mehrwertsteuer. Angesichts der Anfang Juli beendeten Vernehmlassung dürfte es die Erhöhung der Mehrwertsteuer aber schwer haben im Parlament.

Etwas nachgegeben hat der Bundesrat beim Bundesbeitrag an die höheren AHV-Ausgaben: Statt der Senkung von 20,2 Prozent der Ausgaben auf 18,7 Prozent schlägt er nun eine Senkung auf 19,5 Prozent vor. Damit trägt der Bundeshaushalt 2030 rund 500 Millionen Franken an die 13. AHV-Rente bei.

Die Botschaft ans Parlament will der Bundesrat im Herbst vorlegen. Im Dezember sollen die Räte mit der Beratung der Vorlage beginnen. (awp/hzi/bdw)