Also doch nicht: Der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten ist vom Tisch. Wie zuvor der Nationalrat hat auch der Ständerat seine Meinung geändert und es am Donnerstag mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt, auf eine Umsetzungsvorlage einzutreten. In der Herbstsession hatte der Nationalrat einer Motion mit dem selben Anliegen noch zugestimmt. Die grosse Kammer war bereits am Mittwoch dem Antrag einer knappen Mehrheit ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) gefolgt. 

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Allianz von SP, Grüne und Mitte-Partei

Gegen die zusätzliche Rentenerhöhung stellten sich neben FDP und SVP auch die Grünliberalen. Noch im September hatte eine Fraktionsmotion der Mitte im Nationalrat eine knappe Mehrheit gefunden. Damals setzte sich eine Allianz von SP, Grüne und Mitte-Partei durch - während es auf der Gegnerseite Abwesenheiten gab. Wenige Tage später hiess auch der Ständerat zwei inhaltlich gleichlautende Vorstösse gut. In der Wintersession stimmte er zudem auch der Motion aus dem Nationalrat zu und bekräftigte damit seine Haltung.

Die Befürworterinnen und Befürworter eines vollen Teuerungsausgleichs argumentierten insbesondere mit den gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Kriegs. Geben sollte es diesen nach ihrem Willen auch bei IV-Renten und Ergänzungsleistungen.

Bei der Rentenerhöhung geht um 0,3 Prozentpunkte

Nun wird sich die kleine Kammer bereits am Donnerstag ein drittes Mal mit dem Thema befassen. Dann steht dort die Beratung der Umsetzungsvorlage des Bundesrats auf dem Programm. Anders als im Nationalrat haben im Ständerat SP, Grüne und Mitte-Partei zusammen eine Mehrheit. Lehnen beide Räte ein Eintreten ab oder tut dies ein Rat zweimal, ist die Vorlage vom Tisch. Gemäss der vorgeschlagenen Änderung des AHV-Gesetzes sollen zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent 0,3 Prozentpunkte dazukommen. Die zusätzliche Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024. Die IV trägt 54 Millionen Franken der Mehrausgaben. Die Mehrkosten sollen nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden. (sda/awp/hzi/hoh)