Dreizehn Mitglieder der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) wollen nicht auf das Geschäft eintreten, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Elf Kommissionsmitglieder hingegen wollen, dass sich das Plenum mit der Sache befasst.
Rat entscheidet am Mittwoch
Der Nationalrat befindet am Mittwoch über die Gesetzesänderung. Der Bundesrat hatte die Botschaft ans Parlament vergangene Woche verabschiedet. Er nahm damit Beschlüsse von National- und Ständerat auf. Denn in der Herbstsession hatten beide Räte dafür votiert, dass bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen ausnahmsweise die volle Teuerung ausgeglichen werden solle.
Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten insbesondere mit den gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Kriegs. Die Landesregierung stellte sich damals gegen die Idee.
Die grosse Kammer hiess im September eine Fraktionsmotion der Mitte zum Thema gut - relativ knapp mit 99 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Wenig später stimmte der Ständerat zwei Motionen des Solothurner Mitte-Ständerats Pirmin Bischof sowie des früheren St. Galler SP-Ständerats Paul Rechsteiner mit dem selben Anliegen zu.
In der bevorstehenden Nationalratsdebatte wird es nun insbesondere darauf ankommen, ob die Allianz zwischen der Ratslinken und der Mitte-Partei weiterhin spielt.
Fünf bis zwölf Franken mehr
Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf sollen zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent 0,3 Prozentpunkte dazukommen. Das entspricht einer Erhöhung von fünf Franken im Monat für die Minimalrente und von zwölf Franken für die Maximalrente. Die Erhöhung basiert auf der Teuerung von 2,8 Prozent im Jahr 2022.
Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.
Sagt das Parlament Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes, kann die zusätzliche Rentenerhöhung frühestens per Anfang Juli ausbezahlt werden. Sie soll dann aber so berechnet werden, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni damit kompensiert werden. Dafür würden zusätzliche zwei Franken monatlich ausbezahlt.
Die zusätzliche AHV-Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024, die IV-Rentenerhöhung 54 Millionen Franken.
Grundsätzlich würde das System des Mischindexes durch die Gesetzesänderung nicht angetastet. Sie soll befristet gelten bis zur nächsten ordentlichen Rentenanpassung im Januar 2025. (awp/hzi/kbo)
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