Eine entsprechende Änderung der Investment-Richtlinien ist jetzt beschlossen worden. Konkret wird der Ausschluss «militärischer Ausrüstung und Dienstleistungen» gestrichen. Auch Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomwaffen, sofern sie in Ländern des Atomwaffensperrvertrags staffinden, sind künftig erlaubt. Das geht aus einer Notiz für Kunden hervor. Die Regeländerungen gelten für alle so genannten Artikel-8-Fonds, eine der beiden ESG-Fonds-Kategorien in Europa.
«Die geopolitischen Ereignisse der letzten Jahre haben zu einem umfassenderen Umdenken hinsichtlich der Notwendigkeit von Investitionen in die europäische Verteidigungsarchitektur geführt», erklärte AGI in verfassten Notiz. «Ein robuster Verteidigungssektor ist erforderlich, um die Mittel für die nationale und regionale Sicherheitspolitik bereitzustellen und die wirtschaftliche und soziale Stabilität zu unterstützen.»
ESG-Fondsmanager in ganz Europa sind gerade dabei, Ausschlussrichtlinien bei ihren Anlagen aufzuheben, die Rüstungswerte einst uninvestierbar machten. Die politischen Entscheidungsträger in der Region haben deutlich gemacht, dass sie solche Schritte unterstützen, da Europa auf die schlechteren Beziehungen zu den USA und den Krieg in der Ukraine reagieren müsse.
Die Anpassungen bei AGI sollen in den kommenden Monaten nach Genehmigung durch die Aufsicht auf Fondsebene in Kraft treten. AGI erklärte, dass Investment-Ausschlüsse für verbotene Waffen, Atomwaffen ausserhalb des Atomwaffensperrvertrags sowie Waffen mit weissem Phosphor und abgereichertem Uran beibehalten werden. (Bloomberg/hzi/pg)