Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante Pauschalen per 1.1.2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu optimieren und im Verlauf des nächsten Jahres in einer finalen Fassung zur Genehmigung einzureichen. So können ambulante Pauschalen gleichzeitig mit einem neuen Einzelleistungstarif eingeführt werden, welcher für die Tarifierung der nicht pauschalierbaren Leistungen gelten soll. (pm/hzi/kbo)
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