«Paket zugestellt» erscheint auf dem Smartphone, dann der ernüchternde Blick in den Briefkasten: kein Päckli da. So passiert dies immer wieder und immer häufiger, wie die Statistik der Axa zeigt. «Wir verzeichneten im Jahr 2023 dreimal mehr Paketdiebstähle als noch 2019», wird Stefan Müller, Leiter Schaden Sachversicherungen bei der Axa, in einer Mitteilung zitiert. Ein Grossteil dieser Delikte würden der Axa jeweils im November und Dezember gemeldet, aufgrund der Rabatttage und des Weihnachtsgeschäfts, fügt er hinzu. Über die Jahre gleichgeblieben ist hingegen der Durchschnittsschaden. Die Axa bezahlt im Schnitt rund 300 Franken pro Fall.
Erneuter Anstieg absehbar
In der Schadenstatistik der Axa zeigte sich zum einen im Jahr 2020 ein deutlicher Anstieg der entwendeten Pakete, nämlich um 30 Prozent. Aufgrund der Pandemie wurden damals die Einkäufe ins Internet verlegt. Zum anderen nahmen die Delikte in den Jahren 2022 und 2023 nochmals deutlich zu, jeweils um rund 50 Prozent. Für das Jahr 2024 zeichnet sich ein Anstieg um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr ab.
«Seit Pandemieende und der zurückgekehrten Mobilität stellen wir eine generelle Zunahme von Diebstählen fest», so Stefan Müller. «Zudem ist es unterdessen zu einer Selbstverständlichkeit geworden, Einkäufe im Internet zu tätigen. Entsprechend sind viele Pakete im Umlauf», ergänzt der Experte. Verglichen mit den übrigen Diebstahlschäden ist die Anzahl entwendeter Päckli aber tief. Sie machen nur rund zwei Prozent der bei der Axa versicherten Diebstähle aus, heisst es in der Mittelung weiter.
Schwierige Haftungsfragen
Wird man Opfer, so ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten, bevor man den Diebstahl der Versicherung anmelden kann. Wichtig zu wissen ist, dass in der Hausratversicherung jene Fälle gedeckt sind, bei denen ein Paket nach erfolgter Zustellung nachweislich gestohlen wurde. Pakete, welche nicht zugestellt wurden, sind nicht versichert. «Wir raten in diesen Fällen unseren Kundinnen und Kunden, beim Lieferanten oder Spediteur vorstellig zu werden», so Stefan Müller.
Wenn ein Paket nicht korrekt zugestellt wird, ist zu prüfen, ob das Speditions-Unternehmen haftet. Doch wann ist eine Zustellung nicht korrekt? Dies halten die vertraglichen Zustellungsbedingungen fest. Bei der Schweizerischen Post ist es so geregelt, dass der Spediteur ein Paket vor Ort deponieren darf, wenn es zu gross für den Milchkasten ist und niemand für die persönliche Entgegennahme zuhause ist. Dies jedoch nur, wenn der Ort witterungsgeschützt und sicher ist oder wenn es mit dem Absender oder der Empfängerin so vereinbart wurde. Anderenfalls muss der Spediteur einen Abholschein erstellen und das Paket wieder mitnehmen.
Vorsichtsmassnahmen treffen
Ob versichert oder nicht – wenn bestellte Ware abhandenkommt, ist es so oder so ärgerlich. Deshalb lohnt es sich, Vorsichtsmassnahmen zu treffen. «Glücklicherweise gibt es mittlerweile von der Post oder anderen Lieferdiensten entsprechende Lösungen. Zudem scheint das Bewusstsein der Menschen für einen sicheren Lieferprozess zugenommen zu haben», so Stefan Müller. Er empfiehlt, das Paket, wenn möglich, direkt in Empfang zu nehmen. Damit dies gelingt, kann man im Voraus den Zustelltag entsprechend auswählen. Wer keinen passenden Tag findet, kann stattdessen eine alternative Zustelladresse angeben, zum Beispiel die eines Nachbarn oder eines Familienmitglieds, oder das Paket an einer Pickup-Stelle abholen. (pd/hzi/bdw)