Etwa alle zehn bis zwanzig Jahre kommt es in der Schweiz zu einem Beben, das Schäden an Gebäuden verursacht. Die neusten Zahlen des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) zeigen einmal mehr, dass die Schweiz ein Erdbebenland ist. Haus- und Stockwerkeigentümer können sich aber gegen diese unterschätzte Gefahr absichern.
Geborstene Wasserleitungen, Risse in den Wänden, eingestürzte Kamine sowie weitere Sekundärschäden: So kann sich die Schadensbilanz nach einem Erdbeben in unserem Land präsentieren. In den meisten Fällen kommt man hierzulande mit dem Schrecken davon.
Mit einem Netzwerk von mehr als 150 Seismometern registriert der SED an der ETH Zürich in der Schweiz und im nahen benachbarten Ausland durchschnittlich drei bis vier Erdbeben pro Tag beziehungsweise 1000 bis 1500 Erdbeben pro Jahr. Von der Bevölkerung tatsächlich gespürt werden etwa 10 bis 20 Beben jährlich. Diese weisen in der Regel Magnituden von 2,5 oder mehr auf. Im langjährigen Durchschnitt ereignen sich 23 Beben pro Jahr mit einer Magnitude von 2,5 oder höher.
Die Wahrscheinlichkeit für ein katastrophales Beben mit einer Magnitude von etwa 6 oder mehr liegt fürs kommende Jahr bei einem Prozent. Im Schnitt ist alle 50 bis 150 Jahre mit einem solchen Ereignis zu rechnen. Ein Erdbeben dieser Stärke ereignete sich zum vorerst letzten Mal im Jahr 1946 bei Sierre im Wallis. Ein solches Beben kann aber überall und jederzeit in der Schweiz auftreten. Das letzte Erdbeben, das in der Schweiz grössere Schäden verursacht hat, ereignete sich 1991 bei Vaz im Kanton Graubünden mit einer Magnitude von 5. Das stärkste historisch dokumentierte Erdbeben in der Schweiz mit einer Magnitude von ungefähr 6,6 ereignete sich 1356 bei Basel. Dieses Erdbeben hätte heute massive Auswirkung auf die gesamte Volkswirtschaft. Beachtet man die Entwicklung der Bautätigkeit der letzten 50 Jahre sowie den Trend zu verdichtetem Bauen, so kumulieren sich die Wertverhältnisse im Vergleich zu früher massiv.
Zahlreiche Umfragen ergeben immer wieder, dass das Risiko Erdbeben von der Bevölkerung nicht als Gefahr wahrgenommen wird. Obwohl dies hierzulande als die grösste drohende Naturkatastrophe gilt, welche mit einem enormen Schadenspotenzial verbunden ist. Der Grund dafür, dass die Bevölkerung diese Gefahr ausblendet, liegt insbesondere darin, dass die Schweiz nun lange Zeit von einer grösseren Erschütterung mit vielen Toten und Verletzten sowie massiven Schäden verschont blieb.
Was viele nicht wissen: Erdbebenschäden und die damit verbundenen Kosten für Sofortmassnahmen, Reparatur und Wiederaufbau, Experten, Notreparaturen, Hotel und allenfalls Mietertragsaufall müssen von Hauseigentümern getragen werden, da Erdbebenschäden nicht durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt sind. Im Rahmen von zwei Pool-Lösungen steht in der Schweiz nur ein sehr begrenzter Versicherungsschutz für Erdbebenrisiken zur Verfügung. Diese Leistungen sind stark limitiert und eingeschränkt.
Der «Schweizerische Pool für Erdbebenschäden» stellt in 17 Kantonen mit obligatorischen Gebäudeversicherungen bis zu zwei Milliarden Franken bereit. Zum Vergleich: Der Wert aller Gebäude liegt bei rund 1300 Milliarden Franken. Im Kanton Zürich hat der «Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich» eine Milliarde Franken zurückgestellt. Beide Gefässe weisen folgende Merkmale auf: Bei beiden erfolgen Zahlungen erst bei starken Beben ab einer Intensität von VII auf der MSK-Skala, d.h., bei mittelstarken Beben erfolgt keine Zahlung. Der Selbstbehalt pro Gebäude beträgt zehn Prozent der Versicherungssumme, mindestens aber 50 000 Franken, die der Hauseigentümer selbst tragen muss.
Übersteigt der Gesamtschaden eines Erdbebens die vom Pool bereitgestellte Summe, werden die Leistungen anteilsmässig gekürzt. Sowohl beim Pool wie auch beim Fonds handelt es sich um freiwillige Leistungen und nicht um eine echte Versicherungslösung. Ein Leistungsanspruch besteht nicht.
Beide Lösungen decken nur Gebäudeschäden. Kostspielige Aufräum- und Expertenkosten sind nicht versichert.
Ein sehr wichtiger Aspekt sind die sogenannten Sekundärschäden infolge eines Erdbebens. Entsteht durch ein Erdbeben beispielsweise ein Erdrutsch oder ein Felssturz, sind diese Risiken in der Gebäudeversicherung nicht versichert. Gleiches gilt, wenn durch ein Erdbeben eine Wasserleitung birst oder eine Gasleitung explodiert. Hier können ungewollt massive Kosten entstehen, welche ohne Erdbebenversicherung nicht gedeckt sind.
Die Behebung von Erdbebenschäden ist mit erheblichem Aufwand verbunden und kann die finanziellen Möglichkeiten des Haus- und Stockwerkeigentümers rasch übersteigen. Einerseits müssen Statik- und sonstige Schäden von Experten analysiert und anschliessend behoben werden. Anderseits gilt es beispielsweise auch, zusätzliche Lebenshaltungskosten zu tragen, Mietausfälle zu kompensieren – und die Hypothek läuft ebenfalls weiter. Der Versicherungsmarkt bietet hierfür eine entsprechende Erdbebenversicherung an. Erdbebenschäden sind zwar seltener als der Diebstahl eines Fahrrades, gegen den sich die meisten Schweizer ohne Zögern versichern. Aber sollte man sich nicht eher gegen gravierende Schäden versichern, die zwar seltener passieren, jedoch ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen können?
Ein weiterer Faktor ist, dass die Immobilien in der Schweiz den grössten Vermögensbestandteil bilden. Somit könnte ein Erdbebenereignis zur grossen Belastung für die Hauseigentümer werden. Nebst dem fehlenden Kapital für das Übernehmen des hohen Selbstbehaltes steht die Rückzahlung der Hypothek zur Diskussion. Wurde die Liegenschaft mit Mitteln aus der 2. Säule finanziert, so kann das System arg in Mitleidenschaft gezogen werden und die Hauseigentümer vor grosse finanzielle Probleme stellen. Grund genug, um über einen umfassenden Versicherungsschutz nachzudenken.
Viele Gebäudeeigentümer sind sich nicht bewusst, dass sie für die Sicherheit in ihren Gebäuden verantwortlich sind. Jeder Bauherr ist auch verantwortlich für die Durchsetzung der SIA-Norm für erdbebensicheres Bauen. Wie Gebäude erdbebensicher gemacht werden, regeln die 2003 eingeführten schweizerischen SIA-Normen 260ff. Zentral ist die Standfestigkeit des Tragwerks: Sie muss durch aussteifende Elemente gewährleistet sein, um Menschenleben zu schützen.
Dies birgt die Gefahr, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, wenn ein Gebäude gemäss SIA-Norm «erdbebensicher» gebaut wurde. Erdbebensicheres Bauen bedeutet nur, dass das Gebäude bei einem Bemessungsbeben nicht einstürzt und noch evakuierbar ist. Das heisst, dass einzig das Tragwerk dem Beben standhalten muss. Grosse Schäden, wie z.B. an der Fassade oder im Innenausbau, können trotzdem auftreten. Selbst kleinere Beben können zu Rissen in der Fassade führen, die hohe Kosten auslösen.
Ein Problem der Erdbebensicherheit in der Schweiz ist, dass bei über 90 Prozent der Gebäude nicht bekannt ist, ob sie erdbebensicher sind. Der überwiegende Teil wurde vor 2003 errichtet und weist viel ältere Baujahre aus. Die 2003 eingeführte schweizerische Erdbebennorm SIA 261 sowie das SIA-Merkblatt 2018 geben an, wie neue Gebäude erdbebengerecht gebaut bzw. wie bei bestehenden Bauten die Erdbebensicherheit erhöht werden kann.
Was zu machen ist, um die Erdbebensicherheit von Neubauten zu gewährleisten, hängt gemäss SIA-Norm von folgenden Faktoren ab:
- Erdbebenzone: Ist das Erdbebenrisiko hoch (Basel oder Wallis), mittel oder gering?
- Baugrund: Ist der Baugrund geeignet (Fels), mittelgut oder risikobehaftet (weiche Böden)?
- Art der Gebäude: Handelt es sich um ein privates Gebäude oder um einen Infrastrukturbau?
Fazit: Der grosse Gebäudebestandteil in der Schweiz, welcher vor 2003 errichtet wurde, kann sich nicht auf die heute gültige SIA-Norm bezüglich Erdbebensicherheit verlassen. Bei Neubauten oder Sanierungen kann seit 2003 die erwähnte Norm zwar angewendet werden, was jedoch nicht bedeutet, dass keine Gebäudeschäden entstehen können.
Eine gesamtschweizerisch obligatorische Erdbebenversicherung einzuführen, scheiterte bereits mehrmals am politischen Willen. Insbesondere im Risikokanton Basel erfolgten diverse parlamentarische Vorstösse, jedoch auch auf Bundesebene (z.B. die Motion 10.3804 von Susanne Leutenegger Oberholzer, die Motion von Peter Malama oder diejenige von Jean-René Fournier).
Aktuell wurde vom Kanton Basel-Landschaft am 6. Juni 2019 eine neue Standesinitiative eingereicht. Es wurde festgestellt, dass die Bemühungen zur Schaffung einer schweizerischen Erbebenversicherung ins Stocken geraten bzw. blockiert sind. Der Zeitpunkt für verbindliches Handeln scheint gekommen, weshalb diese Standesinitiative eingereicht wurde. Es soll eine Bundeskompetenz für eine flächendeckende obligatorische Erdbebenversicherung auf der Basis einer Pool-Lösung geschaffen werden. Ob und wann dies gelingt, wird der politische Wille bestimmen.
Auf dem privaten Versicherungsmarkt ist eine starke Nachfrage nach Erdbebenversicherungen zu verzeichnen. Die Produkte wurden in den vergangenen Jahren angepasst und preislich attraktiver gestaltet. So ist es heute möglich, sein Eigenheim für wenige hundert Franken Jahresprämie umfassend gegen Erdbebenschäden zu versichern.
Die genannte Entwicklung deckt sich mit der Stimmung am jährlichen Reinsurance Meeting in Baden-Baden. So zeigt sich, dass einige Schweizer Versicherungen ein deutliches Wachstum bei der Erdbebenexponierung verzeichnen. Die daraus resultierenden Rückversicherungslimiten sind in den vergangenen Jahren tendenziell gestiegen. Die Höhe des Absicherungsgrades hängt stark von der jeweiligen Gesellschaft ab.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass der Schweizer Markt umfassende und attraktive Erdbebenversicherungslösungen bereitstellt und das Risiko aktuell auf dem Rückversicherungsmarkt entsprechend weiterzedieren kann.
Roger Schmidiger ist ASDA-Mitglied Sektion Bern und arbeitet als Leiter Vertrieb bei der GVB PV AG
Das Risiko Erdbeben wird von der Bevölkerung nicht als Gefahr wahrgenommen.
Mit Erich Scheibli konnten wir einen ausgewiesenen Fachmann als Referenten zum Thema Burn-out verpflichten. Das Burn-out-Syndrom ist in unserer Berufswelt mit den stetigen Veränderungen und der Digitalisierung ein treuer Begleiter. Scheibli erklärte, dass Burn-out nicht als Krankheit diagnostiziert werden kann. Der dafür vorgesehene Diagnosecode Z73 (Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung) löst grundsätzlich keine Leistungspflicht bei den Kostenträgern aus. Die Ärzte diagnostizieren Folgeerkrankungen wie Erschöpfungsdepression, Schlafstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen, die zur Folge haben, dass sich die Versicherer um die Patienten kümmern. Interessant war, dass bei psychischen Erkrankungen die Kosten für die Heilung im Gegensatz zu anderen Krankheitsbildern tiefer und die indirekten Folgekosten durch die stressbedingten Absenzen und die längere Ausfallzeit höher ausfallen.
Rund zehn Prozent aller Arbeitnehmenden in den Risikogruppen sind vom Burnout-Syndrom betroffen. 20 bis 30 Prozent der Personen in Berufsgruppen wie Ärzten, Lehrern, Sozialarbeitern, Kranken- oder Altenpflegern sind gefährdet. Ursachen sind ein schlechtes Betriebsklima, Stress, schwelende Konflikte, unklare Hierarchien, Mobbing und die Angst vor Arbeitsverlust. Vermutlich begünstigt das Zusammenspiel aus psychischen Faktoren und Belastungen am Arbeitsplatz das Entstehen eines Burnouts. Gerade Menschen mit grossem Engagement für andere, deren Leistungen durch Vorgesetzte kaum anerkannt werden, haben ein erhöhtes Risiko zu erkranken.
Erich Scheibli erklärte, dass es enorm wichtig sei, Kollegen, die Anzeichen der Krankheit zeigen, offen auf das Problem anzusprechen und an Fachpersonen zu verweisen. Die Betroffenen haben häufig Anzeichen wie sinkendes Selbstvertrauen, stärkere Verletzlichkeit in Bezug auf Enttäuschungen, sozialen Rückzug, erhöhte Stressanfälligkeit und eine sinkende Arbeitszufriedenheit. Viele grössere Betriebe bieten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Anlaufstellen, damit den Betroffenen geholfen und lange Ausfallzeiten vermieden werden können.
Im Anschluss an die Cicero- zertifizierte Veranstaltung konnten wir einen Apéro geniessen und fanden Zeit zum Netzwerken.
Ralf Steiner