Seit 2019 bietet Axa in der Beruflichen Vorsorge (BVG) keine Vollversicherungen mit Rundumschutz mehr an, die Firmen in Vorsorgefragen auch vor Schwankungen an den Finanzmärkten schützen. Vielmehr hat Axa den Fokus auf die Teilautonomie gelegt und dort den Wachstumskurs fortgesetzt, wie die Gruppe am Mittwoch mitteilte.
In Zahlen ausgedrückt wuchsen die Anschlusskunden bzw. Firmen in den vier teilautonomen Stiftungen der Axa Schweiz um 5,5 Prozent. Die Zahl der aktiv Versicherten, also der Arbeitnehmer, kletterte um 11 Prozent auf über 331'000. Nimmt man das Geschäft mit autonomen Pensionskassen hinzu, dann zähle die Gruppe über 400'000 aktiv Versicherte. Das seien 8 Prozent mehr als vor einem Jahr.
Das teilautonome Modell überzeugt auch in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten und ist auch angesichts steigender Zinsen für die Versicherten fairer und attraktiver.
Thomas Gerber, Leiter Vorsorge, Axa
Schwache Börse belastet
In der BVG-Betriebsrechnung stiegen die Prämieneinnahmen aus dem Risiko- (Todesfall- und Invaliditätsleistungen) und dem Kostenprozess (Dienstleistungen für Verwaltung und Kundenberatung in der Vorsorge und Versicherung) im letzten Jahr um 4,8 Prozent auf 738 Millionen Franken. Dagegen schrumpften die Kapitalerträge wegen der schwierigen Börsenlage auf 160 Millionen nach 519 Millionen Franken im guten Börsenjahr 2021.
Das führte dazu, dass das Betriebsergebnis vor Steuern auf 74 Millionen Franken von zuvor 110 Millionen zurückging. Im Geschäft welches den Vorgaben zur Mindestquote unterstellt ist, seien 715 Millionen Franken in Form von Versicherungsleistungen, Reservestärkungen und Zuweisungen an den Überschussfonds zugutegekommen. Die Ausschüttungsquote lag mit 90,7 Prozent über der gesetzlichen Mindestanforderung von 90 Prozent.
Die teilautonomen Stiftungen der Axa hätten eine gesunde Altersstruktur, verfügten über einen hohen Anteil an überobligatorischen Vorsorgevermögen und im Marktvergleich geringen Rentenverpflichtungen, hiess es.
Aufgrund der schwachen Börsen rutschte die Verzinsung im vergangenen zwar Jahr in den Bereich von 1 bis 1,5 Prozent ab. Seit 2019 liege sie im Durchschnitt im BVG-Obligatorium aber bei 2,0 bis 2,7 und gar bei 2,7 bis 4,6 Prozent im Überobligatorium. (pm/kbo)