Die Pensionskassen-Reform hat es in der Schlussabstimmung der Frühjahrssession durch das Parlament geschafft. Damit liegt nun ein BVG-Reformpaket auf dem Tisch, worüber 2024 das Stimmvolk befinden wird.
Der heutigen Realität anpassen
Für die Axa Grund genug, jetzt erst recht die Modernisierung der beruflichen Vorsorge zügig voranzutreiben: «Wir erachten es als wichtig, die berufliche Vorsorge zu modernisieren und der heutigen Realität anzupassen, also Teilzeitpensen, Mehrfachbeschäftigungen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser gerecht zu werden», sagt Axa-Sprecherin Anna Ehrensperger zu HZ Insurance.
«Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle.»
Axa-Sprecherin Anna Ehrensperger
Dies könne unter anderem durch eine Senkung des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle erreicht werden. «In diesem Sinne begrüssen wir die vorgeschlagenen Änderungen, die am Freitag zur Abstimmung kamen.»
«Die Revision bringt die längst fällige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an die demografische Entwicklung.»
Tim Hegglin, Sprecher Swiss Life
Insbesondere würden diese Personen in Teilzeitpensen besser stellen. In der Schweiz seinen dies nach wie vor deutlich mehr Frauen als Männer sind, so Ehrensperger.
Längst fällige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes
Zufrieden über den Ausgang der Abstimmung im Parlament zeigt sich auch Swiss Life. «Die Revision bringt die längst fällige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an die demografische Entwicklung», sagt Sprecher Tim Hegglin zu HZ Insurance. Dadurch werde die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten endlich spürbar reduziert.
Revision sozialverträglich ausgestaltet
«Mittels langfristiger Ausgleichsmassnahmen sowie kurzfristig wirkender Massnahmen zugunsten der von der Mindestumwandlungssatzsenkung besonders betroffenen Übergangsgeneration wird das Leistungsniveau insgesamt erhalten.» Die Revision sei damit auch sozialverträglich ausgestaltet, so Hegglin weiter. Zudem kämen Teilzeiterwerbstätige und viele Vollzeiterwerbstätige mit tieferen Einkommen künftig in den Genuss höherer Renten.
Ein guter Kompromiss
Auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist mit dem Ausgang im Parlament zufrieden. «National- und Ständerat haben die Reform der beruflichen Vorsorge gutgeheissen. Das ist gut so», brachte es SVV-Direktor Urs Arbter in seinem Gastkommentar auf HZ Insurance auf den Punkt. Die Räte hätten sich auf ein ausgewogenes Massnahmenpaket geeinigt, das einen guten Kompromiss und einen wichtigen Beitrag zu einer Verminderung der unerwünschten Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden und zu einer moderneren beruflichen Vorsorge darstelle.
Jetzige BVG-Revision zu kompliziert
Weniger erfreut über den Ausgang der Abstimmung im Parlament ist allerdings die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten. Diese hatte sich vor der Schlussabstimmung des Parlaments noch explizit gegen die Reform ausgesprochen. Das System des Ausgleichs verfehle das Ziel. Beim vorliegenden Rentenzuschlag würden gewisse Versicherte überkompensiert, andere wiederum profitierten gar nicht. Kurzum: Die jetzige BVG-Reform sei zu kompliziert, es gelte eine neue anzupacken, schrieb die Kammer in der Stellungnahme.
Hoffnung auf Bestätigung an der Urne
Das nun verabschiedete Reformpaket gilt in weiten Kreisen als ausgewogener und konstruktiver Kompromiss, der sich am finanziell Machbaren orientiert. Beim SVV hofft man, dass diese Einschätzung auch an der Urne bestätigt wird, «sollte das Referendum zustande kommen». Wenn die Befürworter bei dieser Reform aber eine Chance an der Urne haben wollen, sollten sie geschlossen sein und alle Wirtschaftsverbände hinter sich haben. Das ist noch nicht ganz der Fall.