"Eine grosse Rolle spielen nach wie vor die Vertriebskosten", sagte Deutschlands oberster Versicherungsaufseher Frank Grund der Deutschen Presse-Agentur. "Wir werden uns genau anschauen, inwieweit hier die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden. Es gibt schliesslich keine gesetzlichen Grenzen für die Vertriebsvergütung von kapitalbildenden Lebensversicherungen."
Die Ergebnisse will die BaFin Ende dieses Jahres vorlegen. Die Verwaltungskosten für Produkte der privaten Altersvorsorge lägen dagegen seit Jahren auf niedrigem Niveau, erläuterte Grund.
Die frühere schwarz-rote Bundesregierung hatte ursprünglich die Provisionen deckeln wollen, die Versicherer ihren Vermittlern für den Abschluss von Kapitallebensversicherungen zahlen. Das Vorhaben wurde aber nicht umgesetzt. Mit dem gesetzlichen Deckel sollten mögliche Fehlanreize durch zu hohe Vergütung begrenzt werden. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wird das Thema nicht erwähnt. Verbraucherschützern ist die Höhe der Provisionen beim Abschluss von Lebensversicherungen, die letztlich die Altersvorsorgesparer zahlen, schon länger ein Dorn im Auge.
Nach Einschätzung Grunds wäre die Beratung von Kunden auf Basis von Honoraren zwar ein "gangbarer Weg. Ich glaube aber nicht, dass man damit jede Verbraucherschicht erreicht", sagte der Exekutivdirektor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. "Nach meiner Erfahrung scheuen viele Verbraucher davor zurück, für die Beratung Geld auszugeben. (awp/hzi/kbo)
Im Bild: Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht BaFin.