Die regulatorischen Vorgaben erschwerten die Erwirtschaftung der notwendigen Renditen, heisst es in einer Mitteilung der Versicherungsgesellschaft vom 26.01.21. Dadurch gerieten die Pensionskassen zunehmend unter Druck. Um die Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten zu reduzieren und die Renten langfristig zu sichern, sei daher die schrittweise Senkung der Umwandlungssätze bis 2023 notwendig.

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Der Umwandlungssatz, mit dem die Verrentung des obligatorischen Altersguthaben berechnet wird, sei politisch festgelegt und letztmals 2005 verändert worden. Er entspreche nicht mehr der gestiegenen Lebenserwartung, so Baloise weiter. Seit Jahren ringe die Politik um eine Lösung zur nachhaltigen Stabilisierung der Altersvorsorge. Ende November letzten Jahres hat der Bundesrat seine Botschaft zur BVG-Reform veröffentlicht. Dabei soll der Umwandlungssatz auf 6,0 Prozent reduziert werden. Das Parlament werde die Botschaft noch in diesem Jahr diskutieren.

Dabei werde Baloise weiterhin das sogenannte "Splittingmodell" anwenden. Die Altersrente wird demnach weiterhin getrennt nach Altersguthaben aus obligatorischen bzw. überobligatorischen Sparbeiträgen berechnet. Das gesetzliche Minimum werde jeweils in jedem Fall garantiert. Sollte dieses im Einzelfall mit den neuen Umwandlungssätzen rechnerisch nicht erreicht werden, stocke die Baloise die jeweilige Altersrente entsprechend auf und erbringe die garantierten Mindestleistungen.

Der Umwandlungssatz für Männer beträgt im obligatorischen Bereich 6,80 Prozent im Jahr 2021. 2022 sinkt er im neuen Modell auf 6,56 und auf 6,29 Prozent im Jahr 2023. Im überobligatorischen Bereich lauten die Umwandlungssätze für 2021 auf 4,9 Prozent, für 2022 auf 4,76 und für 2023 auf 4,56 Prozent. Für Frauen lauten die Werte im obligatorischen Bereich auf 6,80, 6,47 und 6,20 Prozent. Für den überobligatorischen Bereich liegen sie entsprechend bei 4,80, 4,69 und 4,49 Prozent. (awp/hzi/kbo)