Statt bei kleineren Firmen-Pensionskassen sind Arbeitnehmende heute mehrheitlich bei Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen versichert. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) sieht in der wachsenden Konzentration von Vorsorgeeinrichtungen ein Risiko und mahnt Reformen an.
Bei der Präsentation ihres Jahresberichts zeigten die Vertreter der OAK BV auf, dass das Aufsichtssystem nach zehn Jahren Strukturreform vor wachsenden Herausforderungen steht: Zwischen 2014 und 2021 hat sich demnach die Anzahl der Vorsorgeeinrichtung von rund 2 000 auf 1 500 reduziert, während die Bilanzsumme von rund 800 auf rund 1 200 Milliarden Franken gestiegen ist.
Dieser Konzentrationsprozess hat Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen wachsen lassen. «Obwohl diese nur 18 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen ausmachen, sind 72 Prozent der aktiven Versicherten bei ihnen versichert. Bei diesen stellen sich für die obersten Organe grosse Herausforderungen im Bereich Governance und finanzielle Stabilität», hiess es. Viele dieser Einrichtungen seien zudem von ihrer Grösse und Komplexität her vergleichbar mit grossen Versicherungsgesellschaften, die jedoch viel strenger reguliert seien.
Limitierte Aufsichtsinstrumente
Im Gesetz wurde dieser veränderten Vorsorgelandschaft laut OAK BV bisher nicht Rechnung getragen. Das BVG gehe grundsätzlich vom Modell der Firmen-Vorsorgeeinrichtung aus. Die Aufsichtsinstrumente seien im Vergleich zur Banken- und Versicherungsaufsicht, aber auch zur Aufsicht über die sozialen Krankenversicherer deutlich limitiert. Zudem erschwere das dezentrale Aufsichtssystem mit regionalen Behörden, die bezüglich Kompetenzen und Ressourcen teilweise sehr unterschiedlich aufgestellt sind, die notwendige Weiterentwicklung der Aufsicht im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung, so die Einschätzung der OAK BV.
Der Handlungsspielraum der Oberaufsichtskommission ist nach eigenen Angaben beschränkt. Sie könne nur bedingt sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge als Ganzes sicher und zuverlässig funktioniere. Der Stau bei den Reformen des BVG habe dazu geführt, dass auch Anpassungen in der Aufsicht der beruflichen Vorsorge nicht in Angriff genommen worden seien. Es sei nun angezeigt, auch im Aufsichtsbereich die notwendigen Anpassungen voranzutreiben. Das Parlament hat kürzlich eine Überprüfung des Aufsichtssystems in Auftrag gegeben, was die OAK BV sehr begrüsst. (pm/hzi/mig)