Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) verwarf am 15.1.21 die Berufungsanträge von sechs grossen Versicherern gegen eine entsprechende Entscheidung des High Court. Die Unternehmen hatten argumentiert, sie könnten nicht unbegrenzt zahlen, wenn beinahe die ganze Wirtschaft lahmgelegt sei und gesunde Menschen wegen der Beschränkung des öffentlichen Lebens zu Hause bleiben müssten. Doch das oberste Berufungsgericht entschied, dass dies von den Versicherungsklauseln abgedeckt sei, die unter anderem Schliessungen wegen meldepflichtiger Krankheiten und behördlich verweigertem Zugang zu den Betrieben abdeckten.
Entschädigungen in Milliardenhöhe
Von dem Urteil betroffen sind nach früheren Schätzungen 60 Versicherer und 370'000 Kunden, vorwiegend Kleinunternehmer von der Bar bis zum Schönheitssalon. Es geht um Entschädigungen in Milliardenhöhe, deretwegen die Finanz-Verbraucherschutzbehörde FCA ein Musterverfahren angestrengt hatte. Sechs Versicherer - Hiscox, RSA, QBE, die zur Hannover Rück gehörige Argenta, Arch und MS Amlin wollten die erstinstanzliche Niederlage nicht auf sich sitzen lassen. Hiscox, MS Amlin, Argenta und RSA versprachen am Freitag, so bald wie möglich zu zahlen. Auch die FCA will Druck machen und die Versicherer zumindest zu Abschlagszahlungen drängen.
Auch in Deutschland kämpfen Versicherer
Das Musterverfahren in London wird auch ausserhalb des Landes vielbeachtet. Auch in Deutschland kämpfen Versicherer wie die Allianz und die Versicherungskammer Bayern dagegen, für die Corona-Pandemie zur Kasse gebeten zu werden. Allerdings ist die rechtliche Grundlage eine andere: In Grossbritannien geht es um allgemeine Betriebsunterbrechungs-Policen, wie sie auch grosse Industriekonzerne abschließen. In Deutschland sind die Risiken durch spezielle Betriebsschließungs-Versicherungen für Hotels und Restaurants abgedeckt. (reuters/hzi/kbo)