Bei der Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlern ist einiges im Tun: Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz, das dieses Jahr im Parlament diskutiert wird, fordert von den Beraterinnen und Beratern mehr Verantwortung. Heute müssen nur ungebundene Vermittler die Prüfung von Gesetzes wegen absolvieren – künftig gilt das für alle. Der Test allein reicht zudem nicht mehr aus, sondern sie müssen sich auch regelmässig weiterbilden. Wie das genau geschehen soll, muss die Branche allerdings noch definieren.
Gleichzeitig haben die Krankenversicherer angekündigt, ihre externen Vermittler innert Jahresfrist ins Cicero-Register eintragen zu lassen, was diese faktisch zur Vermittlerprüfung zwingt. Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft (VBV) will die Chance nutzen und gleich lange Spiesse für alle schaffen. Die Versicherten sollen sich gemäss dem revidierten VAG ausserdem direkt über die Aus- und Weiterbildung ihrer Beratung informieren können, was zusätzlich Transparenz schafft.
70 Fachleute mitgearbeitet
Der VBV hat in den letzten Monaten ein Qualifikationsprofil für Versicherungsvermittler erarbeitet. In mehreren Workshops haben rund 70 Fachleute aus der Praxis ein Berufsbild erstellt und typische Handlungssituationen beschrieben. Aus diesen wiederum haben die Teilnehmenden Kompetenzen abgeleitet, die ein Versicherungsagent oder ein Broker braucht. «Der Ruf nach Aktualisierung, stärkerer Relevanz für die Praxis und zum Teil auch nach höheren Prüfungsanforderungen war nicht zu überhören», schrieb VBV-Direktor Jürg Zellweger in einem Blogbeitrag zum Thema. Entsprechend viel Gewicht hat der Praxisbezug nun im neuen Ausbildungskonzept erhalten.
Die grösste Herausforderung liegt im breiten Feld, das die Vermittlerprüfung abdecken soll: So sind nicht nur ungebundene und gebundene Vermittler integriert, sondern auch Privat- und Firmenversicherungen sowie Krankenkassen. «Der Vorstand des VBV und die Behörden haben sich für eine breite Ausbildung mit nur einem Abschluss ausgesprochen, der für die Vermittlung über alle Branchen berechtigt», sagt Roger Lüthi, Leiter Vermittler und Cicero beim VBV. Der Grund: Auf der allgemeinen Ebene der Qualifikationen hätten sich keine Differenzen zwischen den ungebundenen und den gebundenen Versicherungsvermittlern beziehungsweise den einzelnen Sparten ergeben. «Spezialisierungen können dann im Rahmen der Weiterbildung erfolgen, welche künftig von Gesetzes wegen obligatorisch wird.»
Krankenversicherung erhält mehr Gewicht
Der Bereich Krankenkasse erhält in der neuen Prüfung mehr Gewicht, weil sich hier bekanntlich unterschiedlich gut ausgebildete Beraterinnen und Berater tummeln. Unseriöse Anbieter sollen konsequent vom Markt verdrängt werden, um die Position von kompetenten Vermittlern zu stärken. Ihr Interesse an einer soliden Ausbildung ist in den vergangenen Monaten und Jahren stark gestiegen. Deshalb ist Lüthis Antwort auf die Frage, ob die Vermittlerprüfung künftig schwieriger wird, ein «Jein». Dass die Praxisrelevanz steige, helfe sicher beim Lernen und mache es für viele Vermittler einfacher. Auf der anderen Seite würden die Anforderungen natürlich stetig steigen, nur schon von Gesetzes wegen.
Vertiefung für Broker beim Fachausweis
Nebst der Aktualisierung der Vermittlerprüfung gibt es neuerdings bei der Berufsprüfung für Versicherungsfachleute mit Eidgenössischem Fachausweis eine Vertiefung für Broker. Vor einigen Wochen haben die ersten Absolventinnen und Absolventen das Modul abgeschlossen. Darin werden Aufgaben vertieft, die spezifisch für das Brokerwesen von Bedeutung sind.
Das Konzept für die neue Vermittlerprüfung ist nun in der Umsetzungsphase und die Branche erarbeitet unter der Leitung des VBV die gesetzlichen Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung. Der Verband will dabei eng mit Vertretern aus der ganzen Branche zusammenarbeiten, um die Prioritäten richtig zu setzen. Die erste neue Prüfung wird voraussichtlich 2023 durchgeführt.